Auf dieser Seite können Sie nach einer bayerischen Schule in Ihrer Nähe, einer Schulart und verschiedenen Bildungsangeboten suchen.
Bitte beachten Sie dabei, dass für die Grundschule (Klasse 1 bis 4) sowie für die Mittelschulen das Sprengelprinzip gilt.
Beim Sprengel richtet sich die Zuteilung Ihrer Schule nach dem Wohnort oder dem Stadtteil, es gibt also keine Wahlmöglichkeit der Schule. Die jeweilige Bezirksregierung bestimmt für jede Grundschule und Mittelschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet:
Schülerinnen und Schüler der Grundschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Schulpflichtige Kinder müssen somit zuerst bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).
Auf Antrag der Eltern genehmigte Gastschüler werden nicht in die kostenlose Schülerbeförderung einbezogen. Für eine evtl. notwendige Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst sorgen.
Für Mittelschulverbünde gilt: Innerhalb des Verbundes besteht ein Wahlrecht, soweit nicht die Schulaufwandsträger Beschränkungen des Wahlrechts festgelegt haben.