Individuelle Förderung für individuelle Lern- und Entwicklungsbedürfnisse: Förderschulen sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zu allgemeinen Schulen. Hier werden insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, gefördert und individuell begleitet.
Die Förderschulen im Video
Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf profitieren vom vielfältigen und durchlässigen Schulsystem in Bayern besonders.
Denn sie finden einen Weg, der genau zu ihren Bedürfnissen passt.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen brauchen eine gezielte und spezifische Förderung, um individuelle Potentiale entwickeln zu können.
Entweder in einer Förderschule oder in einer allgemeinen Schule – möglicherweise mit dem Schulprofil Inklusion.
Förderschulen sind alternative Lernorte im bayerischen Schulsystem.
Der bayerische Weg „Inklusion, durch eine Vielfalt der Angebote“ ermöglicht Schülerinnen und Schülern in Bayern die Förderung an dem Lernort, der die bestmöglichen Chancen für die individuelle Entwicklung bietet.
Dazu wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, um herauszufinden, welche spezifische Unterstützung ein Kind benötigt.
So können seine Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten bestmöglich ausgeschöpft werden.
Eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am Schulleben wird möglich, Bildungsziele können erreicht werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bietet Bayern eine Vielzahl an schulischen Angeboten.
Von der frühen Förderung im Vorschulalter bis hin zur beruflichen Ausbildung.
Die Angebote stehen sowohl im inklusiven Unterricht an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen zur Verfügung.
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein.
Es gibt folgende sieben unterschiedliche Förderschwerpunkte an den Förderschulen bzw.
an den Förderzentren: „Sprache“, „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“, „Hören“, „Sehen“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und die „geistige Entwicklung“.
Förderzentren diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Sie sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zur allgemeinen Schule, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden.
Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind angepasste Lehrpläne der Grundschule und der Mittelschule bzw.
eigene Lehrpläne.
Die Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten und den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.
Besteht bei einem Kind Förderbedarf, wird dieser durch ein sonderpädagogisches Gutachten festgestellt.
Danach werden die Eltern bzw.
die Erziehungsberechtigten beraten, welche Wege der Beschulung für ihr Kind möglich sind.
Sie können dabei wählen: zwischen einer Beschulung in der allgemeinen Schule mit Schulprofil Inklusion oder in einer Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt.
Offene und gebundene Ganztagsangebote an Förderschulen bieten nicht nur eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler, am Nachmittag, sondern erfüllen auch schulische und erzieherische Aufgaben.
In der Klasse oder in einer jahrgangsübergreifenden Gruppe begleiten Lehrkräfte oder pädagogisches Fachpersonal Schülerinnen und Schüler beim regulären Unterricht, während der Mittags- und Hausaufgabenzeit oder den vielfältigen Nachmittagsangeboten.
Viele Förderschulen und Förderzentren bieten verschiedenste Wahlfachangebote an.
Dabei können die Schülerinnen und Schüler zwischen sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten wählen.
In der Theatergruppe können zum Beispiel alle entsprechend eingebunden werden: spielerisch, gemeinschaftlich, verbal oder nonverbal.
Auch Chor- und Tanzgruppen gehören zu den beliebten Angeboten, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mitgestalten können.
Förderschulen bieten eine Vielzahl von Abschlüssen an - abhängig vom Förderschwerpunkt.
In der Regel sind die Abschlüsse gleichwertig mit denen an einer Mittelschule.
Daneben können aber auch alle anderen Schulabschlüsse bis hin zum Abitur erworben werden.
Förderschulen eröffnen Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Berufs- und Lebensperspektive.
Beginnend ab der 7.
Klasse werden individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebaut.
Dies geschieht in Kooperation von schulischen und außerschulischen Unterstützungssystemen.
Berufliche Unterstützungsmaßnahmen wie Berufsorientierung und Berufsvorbereitung begleiten die Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre.
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung erfüllen dabei eine wichtige Funktion für die soziale und berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Sie schließen an individuelle Fördermaßnahmen der Schulzeit an und bieten Möglichkeiten zum Erwerb qualifizierter Berufe.
Die bayerischen Förderschulen bieten mit ihren qualifizierten Förderangeboten einen spezialisierten Unterricht.
Basis dafür sind immer die individuellen Bedürfnisse und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.
Förderschulen und Förderzentren leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung an Schule und Gesellschaft teilhaben können - ohne Einschränkungen.
Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf profitieren vom vielfältigen und durchlässigen Schulsystem in Bayern besonders.
Denn sie finden einen Weg, der genau zu ihren Bedürfnissen passt.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen brauchen eine gezielte und spezifische Förderung, um individuelle Potentiale entwickeln zu können.
Entweder in einer Förderschule oder in einer allgemeinen Schule – möglicherweise mit dem Schulprofil Inklusion.
Förderschulen sind alternative Lernorte im bayerischen Schulsystem.
Der bayerische Weg „Inklusion, durch eine Vielfalt der Angebote“ ermöglicht Schülerinnen und Schülern in Bayern die Förderung an dem Lernort, der die bestmöglichen Chancen für die individuelle Entwicklung bietet.
Dazu wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, um herauszufinden, welche spezifische Unterstützung ein Kind benötigt.
So können seine Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten bestmöglich ausgeschöpft werden.
Eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am Schulleben wird möglich, Bildungsziele können erreicht werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bietet Bayern eine Vielzahl an schulischen Angeboten.
Von der frühen Förderung im Vorschulalter bis hin zur beruflichen Ausbildung.
Die Angebote stehen sowohl im inklusiven Unterricht an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen zur Verfügung.
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein.
Es gibt folgende sieben unterschiedliche Förderschwerpunkte an den Förderschulen bzw.
an den Förderzentren: „Sprache“, „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“, „Hören“, „Sehen“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und die „geistige Entwicklung“.
Förderzentren diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Sie sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zur allgemeinen Schule, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden.
Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind angepasste Lehrpläne der Grundschule und der Mittelschule bzw.
eigene Lehrpläne.
Die Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten und den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.
Besteht bei einem Kind Förderbedarf, wird dieser durch ein sonderpädagogisches Gutachten festgestellt.
Danach werden die Eltern bzw.
die Erziehungsberechtigten beraten, welche Wege der Beschulung für ihr Kind möglich sind.
Sie können dabei wählen: zwischen einer Beschulung in der allgemeinen Schule mit Schulprofil Inklusion oder in einer Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt.
Offene und gebundene Ganztagsangebote an Förderschulen bieten nicht nur eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler, am Nachmittag, sondern erfüllen auch schulische und erzieherische Aufgaben.
In der Klasse oder in einer jahrgangsübergreifenden Gruppe begleiten Lehrkräfte oder pädagogisches Fachpersonal Schülerinnen und Schüler beim regulären Unterricht, während der Mittags- und Hausaufgabenzeit oder den vielfältigen Nachmittagsangeboten.
Viele Förderschulen und Förderzentren bieten verschiedenste Wahlfachangebote an.
Dabei können die Schülerinnen und Schüler zwischen sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten wählen.
In der Theatergruppe können zum Beispiel alle entsprechend eingebunden werden: spielerisch, gemeinschaftlich, verbal oder nonverbal.
Auch Chor- und Tanzgruppen gehören zu den beliebten Angeboten, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mitgestalten können.
Förderschulen bieten eine Vielzahl von Abschlüssen an - abhängig vom Förderschwerpunkt.
In der Regel sind die Abschlüsse gleichwertig mit denen an einer Mittelschule.
Daneben können aber auch alle anderen Schulabschlüsse bis hin zum Abitur erworben werden.
Förderschulen eröffnen Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Berufs- und Lebensperspektive.
Beginnend ab der 7.
Klasse werden individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebaut.
Dies geschieht in Kooperation von schulischen und außerschulischen Unterstützungssystemen.
Berufliche Unterstützungsmaßnahmen wie Berufsorientierung und Berufsvorbereitung begleiten die Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre.
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung erfüllen dabei eine wichtige Funktion für die soziale und berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Sie schließen an individuelle Fördermaßnahmen der Schulzeit an und bieten Möglichkeiten zum Erwerb qualifizierter Berufe.
Die bayerischen Förderschulen bieten mit ihren qualifizierten Förderangeboten einen spezialisierten Unterricht.
Basis dafür sind immer die individuellen Bedürfnisse und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.
Förderschulen und Förderzentren leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung an Schule und Gesellschaft teilhaben können - ohne Einschränkungen.
Stand: 26. März 2024