Musik in Bundeswehr, Polizei
und Zivildienst *
Uniformierte Musikensembles haben ein breites
Aufgabenfeld, das von der Mitwirkung bei Veran-
staltungen ihrer Träger bis zur Öffentlichkeitsar-
beit und Imagewerbung reicht.
Seit einem halben Jahrhundert repräsentiert die
Militärmusik der Bundeswehr die Bundesrepu-
blik Deutschland nach innen und außen. Durch
Wohltätigkeitskonzerte und als fester Bestandteil
im kulturellen Leben unseres Landes bildet sie
dabei ein wichtiges Bindeglied zwischen Truppe
und Bevölkerung.
In Bayern sind drei Musikkorps mit zusammen
rund 195 Planstellen aufgestellt. Die Verflech-
tung mit den regional tätigen Blasmusikverbän-
den ist hier besonders stark. Viele Militärmusiker
leisten durch ihr persönliches Engagement in der
Freizeit als Musiklehrer und Dirigenten von Laien-
blasorchestern einen wichtigen Beitrag zur För-
derung der Laienmusikpflege. Sie sind durch ihre
Mitwirkung bei zivilen Wettbewerben und Wer-
tungsspielen sowie durch die zielgerichtete Schu-
lung von Laiendirigenten und Ausbildungsleitern
wertvolle Multiplikatoren.
Das Polizeiorchester Bayern ist wie das Bundes-
polizeiorchester München des Bundespolizei-
präsidiums Potsdam in München angesiedelt.
Beide Orchester verfügen über insgesamt etwa
90 Berufsmusiker, die ein Musikstudium an einer
Musikhochschule oder einer Fachakademie für
Musik absolviert haben. Sie sind Beamte oder
Tarifbeschäftigte. Der Schwerpunkt ihrer Tätig-
keit liegt im dienstlichen Bereich. Darüber hinaus
treten sie öffentlich auf und veranstalten regelmä-
ßig Benefizkonzerte zur Pflege der guten Bezie-
hungen zwischen Polizei und Bürger.
In München arbeitet seit 1989 erfolgreich das
Projekt „Soziale Betreuung durch Musik im Zivil-
dienst“. Neben dem herkömmlichen Dienst als
Zivildienstleistender werden am Nachmittag
musikalische Programme einstudiert und in Seni-
orenheimen und Sozialeinrichtungen aufgeführt.
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Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bayerischen Musikplans
(3. August 2010) war die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt.
Vorschläge zur Weiterentwicklung:
• Befreiung von Anwärtern auf ein Musik-
studium von verletzungsgefährdenden
Tätigkeiten in der Bundeswehr
• dauerhafte finanzielle und personelle Absiche-
rung des Projekts „Soziale Betreuung durch
Musik im Zivildienst“ und Ausweitung über
München hinaus
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