STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

18 - - - - - - - - 5 Übergänge gestalten – Entscheidungen im Interesse Ihres Kindes Schulwahl Grundsätzlich sollten Eltern für ihr Kind bzw. gemeinsam mit dem Kind und Jugendlichen das Anforderungsprofil wählen, das dem Interesse und Fähigkeiten der Schülerin bzw. des Schülers entspricht und Erfolgserlebnisse ermöglicht. Dies gilt sowohl für den Regel schulbereich als auch für den Förderschulbereich. Mit Interesse, Erfolgserlebnissen und dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähig keit lassen sich individuelle Lernfortschritte und Abschlüsse am besten erreichen. Neben den Fragen des bestmöglichen Bildungs erwerbs, können – je nach Förderbedarf – auch andere Aspekte von Bedeutung sein wie z.B. der Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten, das Zusammensein mit sog. Peer-Groups (Gibt es noch andere Schülerinnen und Schüler mit ähnlichen Beeinträchtigungen/ Handicaps?), die Größe und Atmosphäre der Schule, Barrierefrei heit, Betreuung am Nachmittag etc. Die Entscheidung über den künftigen schulischen Förderort liegt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bei Ihnen als Eltern bzw. Personensorgeberechtigten (Art. 41 Abs. 1 und 5 BayEUG). Nehmen Sie sich mit Ihrem Kind dafür bitte ausreichend Zeit. Beginnen Sie rechtzeitig damit, Informationen einzuholen und Vorgänge anzu stoßen. Schauen Sie sich infrage kommende Schulen an. Mit einem Schulwechsel sind immer auch Verwaltungsabläufe verbunden, die ein gewisses Maß an Zeit benötigen. Dies gilt insbesondere für Unterstützungsmaßnahmen, die neu beantragt und entschieden werden müssen (z. B. für den Nachteilsausgleich/Notenschutz oder auch für eine ggf. weiterhin erforderliche Unterstützung durch eine Schulbegleitung). Es ist daher wichtig, dass Sie frühzeitig Kontakt zur neuen Schule, zur betreuenden Lehrkraft für Sonderpädagogik und ggf. zur Einglie derungshilfe oder sonstigen sozialrechtlichen Leistungsträgern (z.B. Krankenkasse) aufnehmen. Lassen Sie sich beraten und gestalten Sie zusammen mit den schulisch Verantwortlichen und außerschu lischen Behörden den Übergang. Bei der neuen Schule vereinbaren Sie bitte zunächst ein Gespräch mit der Schulleitung oder einem von der Schule benannten Ansprechpartner. Sinnvoll ist ein solches Gespräch bereits imMärz oder nach dem Zwischenzeugnis. Hilfreich kann es sein, wenn Sie die bisher betreuende Lehrkraft für Sonder pädagogik (vgl. MSD) informieren und gegebenenfalls bitten, an dem Gespräch teilzunehmen.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODExNDM=