STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

19 Auf S. 60 ff. finden Sie eine Checkliste , die Sie z. B. in einem Beratungsgespräch unterstützen soll. Allgemeine Schule oder Förderschule? Im Regelfall kann Ihr Kind die allgemeine Schule besuchen. Sofern es für eine Schulart bestimmte (schulartspezifische) Zugangsvor aussetzungen gibt, gelten diese für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gleichermaßen (z.B. ein entsprechendes Übertrittszeugnis für die Aufnahme in ein Gym nasium, eine Realschule oder Realschule zur sonderpädagogischen Förderung bzw. ein mittlerer Schulabschluss für den Besuch der Fachoberschule). - - Die allgemeinen Schulen werden durch den Mobilen Sonder pädagogischen Dienst (MSD) der Förderschule begleitet. Mittel schulen mit dem Profil Inklusion haben eine Lehrkraft für Sonder pädagogik vor Ort. Förderlehrkräfte (an den Mittelschulen) und ggf. zusätzliche Lehrerstunden (z.B. Budgetstunden an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen) sowie Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte unterstützen die inklusive Unterrichtung an der allgemeinen Schule. Ferner stehen an den Schulen ggf. auch Sozialpädagogen zur Verfügung, z.B. im Wege der Jugend sozialarbeit an Schulen (JaS). Es gibt Schulen mit dem Profil Inklusion, die für sich einen Schwerpunkt beim Thema Inklusion entwickeln. Einzelne Schulen haben sich auf einzelne Behinderun gen spezialisiert (z.B. Gisela-Gymnasium in München zum Förder schwerpunkt Hören oder das Leibniz-Gymnasium in Altdorf für körperlich eingeschränkte Schüler). Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können bei einem entsprechenden Bedarf auf der Grundlage sozialrechtlicher Regelungen von der Eingliederungshilfe, den Krankenkassen oder den Pflegekassen (z.B. Schulbegleiter, Pflegekraft, Hörhilfen) unterstützt werden. Als Eltern bzw. Per sonensorgeberechtigte haben Sie meist bereits solche Hilfen in der Grundschulzeit für Ihr Kind in Anspruch genommen und kennen die für Sie zuständigen Ansprechpartner (ansonsten siehe S. 64 ff.). - - - - - - - Die Aufnahme in eine Förderschule setzt einen sonderpädago gischen Förderbedarf voraus, der in einem Sonderpädagogischen Gutachten festgestellt wird. Das Sonderpädagogische Gutachten gibt Auskunft darüber, ob die Aufnahme in die Förderschule mit ihren besonderen Förderbedingungen gerechtfertigt ist. Im Übrigen liegt die Entscheidung bei Ihnen als Eltern bzw. Personensorge berechtigten, ob Sie mit Ihrem Kind das freiwillige Angebot einer - -

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