STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu
30 Informationen zur Berufsschulpflicht Jugendliche sind nach dem Besuch der Mittelschule oder der Mittel schulstufe des Förderzentrums in der Regel berufsschulpflichtig, d. h. sie müssen die Berufsschule an einem, höchstens an zwei Tagen pro Woche oder im sog. Blockunterricht (in zusammenhän genden Zeitabschnitten, i.d.R. mehrere Wochen, am Stück) besuchen. Schülerinnen und Schüler mit einem Mittleren Schulabschluss sind nur dann verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen, wenn sie sich für eine duale Ausbildung entscheiden. Die Berufsschulpflicht besteht dann bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird oder mit Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums geistige Entwicklung haben mit dem Besuch der Berufsschulstufe (Jgst. 10, 11, 12) ihre (Berufs)Schulpflicht erfüllt. Die Berufsschul pflicht wird insbesondere an der Berufsschule (BS) oder im För derschulbereich an der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (BS-F, Förderberufsschule) erfüllt. - - - - Besondere Unterstützung durch die Arbeitsagentur Berufseinstiegsbegleiter (BerEb) Unterstützung in der Schule und für den Start in die Ausbildung Flyer (siehe Berufsorientierung in der Schule, S. 27 ff.): www.aaw.de/fileadmin/Seminarinfo/LU/BerEb-Flyer.pdf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) „Reha-Maßnahmen“ Die Arbeitsagentur bietet für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Behinderungen (einschließlich Lernbehinderung) neben der Beratung besondere Förderangebote. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeits leben (umgangssprachlich auch “Reha-Maßnahmen“ genannt) setzen einen entsprechenden Förderbedarf voraus. Dieser wird von der Arbeitsagentur mit Hilfe von Fachgutachten festgestellt. Meist findet dies noch während des Besuchs der Mittelschule oder der Mittelschulstufe des Förderzentrums statt (8./9. Jahrgangsstufe), damit rechtzeitig vor Beginn der Berufsschulpflicht eine Entscheidung über etwaige Unterstützungsmaßnahmen erreicht werden kann. Dies gilt sowohl für die Vorbereitung auf eine Ausbildung (weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/menschen-mit- behinderungen/vor-einer-ausbildung ) als auch für die Ausbildung (weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/menschen- mit-behinderungen/unterstuetzung-bei-der-ausbildung ). -
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