STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

58 MSD eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer Schulbeglei tung ab. Suchen Sie deshalb im Vorfeld das Gespräch sowohl mit der Schule, als auch mit dem Träger der Eingliederungshilfe. Die Inklusionsberatung am Schulamt (siehe Kontaktdaten S. 64 ff.) kann Sie hierbei ebenfalls unterstützen. Empfehlenswert ist die Organisation einer Schulbegleitung durch einen privaten Anbieter. Dies sind häufig Wohlfahrtsverbände. - • Bei Besuch einer beruflichen Schule, insbesondere Berufsschule und Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, können Sie sich an die Bezirke, Jugendämter oder auch an die Arbeits agentur wenden. Diese werden nach den sozialrechtlichen Bestimmungen untereinander klären, wer zuständig ist. - Organisationsmöglichkeiten einer Schulbegleitung • Die Schulbegleitung wird von einem Dienst oder einer privaten Förderschule zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Beträge für die Schulbegleitung werden von den Bezirken und den Jugendämtern bezahlt. • Die Eltern des Kindes beschäftigen und entlohnen den/die eigens gewählten Schulbegleiter/in selbst (Arbeitgebermodell) und erhalten die Aufwendungen im Erstattungsverfahren vom Kostenträger zurück. Sonstige außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten Zum Teil bedarf es auch der sächlichen Unterstützung (z.B. Mikro- Port-Anlage bei Hörbeeinträchtigungen) durch außerschulische Kostenträger, insbesondere durch Krankenkasse oder Eingliede rungshilfe. Besprechen Sie rechtzeitig mit dem bisherigen Kosten träger, inwieweit eine Unterstützung nach dem Schulwechsel besteht. - -

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