Lehrerbildung Sondermaßnahme für den Vorbereitungsdienst Mittelschule wird fortgesetzt

Personen mit Erster Lehramtsprüfung Realschule bzw. Gymnasium oder lehramtsbezogenem Master können sich zum Schuljahr 2021/2022 erneut für den Vorbereitungsdienst an Mittelschulen bewerben.
Zum Schuljahr 2021/2022 ist der Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen mit dem Ziel des Erwerbs der Lehramtsbefähigung für Mittelschulen erneut für folgende Zielgruppen möglich:
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen außerbayerischen Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien
- Personen mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses (hier ausschließlich außerbayerischer lehramtsbezogener Master of Education) als Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien
Bei den drei Zielgruppen werden für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Fächerverbindungen (des ursprünglich studierten Lehramts) vorausgesetzt, die dem Fächerkanon der Mittelschule gemäß § 37 LPO I entsprechen.
Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Über das Anmeldeverfahren und die einzureichenden Unterlagen können sich Interessentinnen und Interessenten im beigefügten Informationsblatt informieren. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.
Weitere Informationen und Anmeldung
- Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für die Mittelschule
- Informationsblatt Vorbereitungsdienst Mittelschule pdf, 112 KB
- Schaubild Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG für das Lehramt an Mittelschulen pdf, 106 KB
- Erforderliche Anmeldeunterlagen pdf, 14 KB
Stand: 7. Dezember 2020 / Bild: Christian Schwier - stock.adobe.com