Eine Schülergruppe und ihre Lehrerin untersuchen einen Roboter
An der Realschule neue Welten eröffnen ©Halfpoint – stock.adobe.com

Einstellungsverfahren in den staatlichen Realschuldienst

Je nachdem, wann Sie Ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben, greift eines der untenstehenden Einstellungsverfahren:


Anerkennung außerbayerischer Lehramtsqualifikationen

Bei außerbayerischer Lehramtsbefähigung muss vor Bewerbung eine Anerkennung erfolgen:


Fächerspezifische Einstellungsdaten zum Einstellungstermin September 2023

Die in den Lehrerbedarfsprognosen der vergangenen Jahre prognostizierte Trendwende hinsichtlich des Verhältnisses Einstellungsbedarf zu Bewerberangebot an Lehrkräften ist bereits zum Einstellungstermin September 2022 eingetreten. Das Überangebot an Bewerbern vergangener Jahre ist abgebaut und es war – unter Berücksichtigung der Absagen auf Stellenangebote – in allen Fächerverbindungen Volleinstellung zu verzeichnen.

Auch zukünftig wird der Bedarf an Lehrkräften das Angebot an Bewerbern zunehmend übersteigen.

Zum Einstellungstermin September 2023 lagen insgesamt nur noch 614 berücksichtigungsfähige Bewerbungen vor, davon 244 aus dem laufenden Prüfungsjahrgang, 25 von der Warteliste sowie 345 im Rahmen einer Freien Bewerbung. Damit ist die Gesamtbewerberzahl gegenüber den Vorjahren weiterhin deutlich rückläufig. Sie hätte gleichwohl rechnerisch deutlich ausgereicht, um die Bedarfe versorgen zu können.

Allerdings kam es wie in den Vorjahren zu häufigen Absagen, insbesondere da Bewerber bereits anderweitig im bayerischen Schuldienst außerhalb des staatlichen Realschuldienstes (bspw. bei kommunalen oder privaten Schulträgern oder im Rahmen einer Zweitqualifizierung anderer Schularten) beschäftig waren und auch viele Dienstantritte mit Teilzeit erfolgten. Im Ergebnis erhielt im Rahmen des diesjährigen Einstellungsverfahrens jeder Einstellungsbewerber, der die Einstellungsvoraussetzungen (Lehramtsbefähigung Realschule, Mindestnote 3,50 erzielt, keine anderweitige Vertragsbindung) erfüllte und damit auch tatsächlich für eine Einstellung zur Verfügung stand, ein Stellenangebot.

Über alle Fächerverbindungen hinweg lagen zum Einstellungstermin 2023 von ohnehin nur noch 264 Wartelistenberechtigten insgesamt nur noch 25 aktive Bereitschaftserklärungen zur Einstellung in den staatlichen Realschuldienst Bayerns vor. Somit hat sich erneut ein Großteil der grundsätzlich wartelistenberechtigten Personen nicht um eine Einstellung in den staatlichen Realschuldienst beworben. In den kommenden Jahren werden keine nennenswerten Wartelistenbestände mehr vorhanden sein und die Wartelistenbewerbungen damit praktisch im Gesamtkontext vernachlässigbar. Diese Situation führt dazu, dass in der nachfolgend angeführten Tabelle über die fächerspezifische Einstellungssituation aus datenschutzrechtlichen Gründen fast keine Angaben zu dieser Bewerbergruppe mehr gemacht werden können.

In der Zusammenschau wurden insgesamt 378 Realschullehrkräfte auf Planstellen in den staatlichen Realschuldienst eingestellt, darunter 207 Bewerber aus dem laufenden Prüfungsjahrgang, 10 Bewerber von der Warteliste und 161 Freie Bewerber.

Zudem wurden 17 Fachlehrkräfte in den staatlichen Realschuldienst übernommen. Im Realschulbereich werden hier mittlerweile insbesondere Fachlehrkräfte für das Fach Ernährung und Gesundheit benötigt.

Die zu deckenden Bedarfe konnten mit den Bewerbern, die das Stellenangebot angenommen haben, gerade noch versorgt werden. Es hätten jedoch noch mehr Einstellungen erfolgen können, wenn mehr Bewerber zugesagt hätten.

Des Weiteren ist festzuhalten und in die Beratung angehender Lehrkräfte einzubeziehen, dass Einstellungsbedarfe vor allem in Südbayern und den großen Ballungszentren gegeben sind, da dort die Schülerzuwächse am größten sind, für diese Regionen aber viel zu wenig Bewerber zur Verfügung stehen.

Auch wenn aus den vorliegenden Angaben keine Rückschlüsse auf kommende Einstellungstermine gezogen werden können, ist rechnerisch ein dauerhafter großer Bedarf an Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen zu verzeichnen. Damit ergeben sich aus Bewerbersicht in den folgenden Jahren hervorragende Einstellungsaussichten in den Realschuldienst Bayerns. Dies gilt sowohl für den staatlichen Realschuldienst als auch für die Einstellungsmöglichkeiten bei sonstigen öffentlichen / kommunalen wie auch kirchlichen und privaten Schulträgern von Realschulen. Das betrifft nahezu alle Fächerverbindungen, wobei natürlich Fächer, die in der Stundentafel der bayerischen Realschule mit hoher Stundenzahl ausgewiesen sind, besonders günstig sind. Zu beachten ist – wie in allen Berufen –, dass sich die örtlichen Einsatzmöglichkeiten ausschließlich an den dienstlichen Gegebenheiten, insbesondere am strukturellen Stundenbedarf in der konkreten Fächerverbindung, und nicht an den persönlichen Lebensumständen der Bewerber orientieren können und daher eine möglichst große örtliche Flexibilität nach Abschluss der Lehramtsausbildung höchst hilfreich ist.

Bereits zum Schuljahr 2023/2024 wurde im Realschulbereich zur Steigerung der Absolventenzahlen als Sondermaßnahme ein Quereinstieg zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen aufgelegt. Hierdurch konnten 30 „Quereinsteiger“ für das Lehramt an Realschulen zum Vorbereitungsdienst zusätzlich zugelassen werden. Diese Gruppe ist formal allen regulär vorgebildeten Studienreferendaren gleichgestellt und wird mit diesen zusammen in gemischten Studienseminaren ausgebildet. Diese Sondermaßnahme wird auch in den nächsten Jahren fortgeführt und bspw. hinsichtlich der möglichen Fächerverbindungen noch ausgebaut.


Einstellungsvoraussetzungen

Einstellungen zum jeweiligen Einstellungstermin erfolgen gemäß Art. 94 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung nach Eignung, Befähigung und Leistung.

Der Einsatz an einer staatlichen Realschule in Bayern im Rahmen einer unbefristeten Anstellung setzt grundsätzlich die entsprechende Lehramtsbefähigung für diese Schulart voraus. Der Erwerb dieser Lehramtsbefähigung erfordert die erfolgreiche Ablegung der Ersten Staatsprüfung sowie des 24-monatigen Vorbereitungsdienstes mit Zweiter Staatsprüfung in zwei gemäß § 39 Abs. 1 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) zugelassenen Fächern.


Berücksichtigung von Erweiterungsfächern bei der Einstellung

Die grundständige Lehramtsbefähigung kann durch das Studium eines weiteren Faches erweitert werden. Ein Erweiterungsfach ist sowohl begleitend zu Studium und Staatsprüfung als auch nachträglich möglich. Durch das erfolgreiche Ablegen einer Erweiterungsprüfung erhöhen Bewerber aufgrund ihrer besseren Einsetzbarkeit ihre Einstellungschancen.

Weiterführende Informationen

Stand: 28. März 2024

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