Witterungsbedingter Ausfall des Präsenzunterrichts
Zum Ausfall des Präsenzunterrichts an Bayerns Schulen liegen seitens der lokalen Koordinierungsgruppen aktuell folgende Informationen vor (sortiert nach Datum und Namen des Bezirks).
Soweit keine Einträge vorhanden sind, gibt es aktuell keinen witterungsbedingten Ausfall des Präsenzunterrichts.
Zusätzlich informieren die Internetseiten folgender Radiosender über witterungsbedingte Einschränkungen:
Zudem kann telefonische Auskunft eingeholt werden:
Antenne Bayern
0800-994 1000 (Hörerservice, gebührenfrei)
BAYERN 3
0800-800 3 800 (kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline)
Wer entscheidet über witterungsbedingte Einschränkungen des Präsenzunterrichts?
Die Entscheidung darüber, ob es bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen zu Einschränkungen des Präsenzunterrichts öffentlicher Schulen kommt, liegt bei den „lokalen Koordinierungsgruppen Witterung“: Diese setzen sich aus der fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts, stellvertretend für die Grund-, Mittel- und Förderschulen und aus je einer Schulleiterin oder einem Schulleiter als Vertretung für die übrigen Schularten zusammen.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen entscheidet die „regionale Koordinierungsgruppe Witterung“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke darüber, ob es zum Ausfall von Präsenzunterricht kommt.
Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.
Genauere Informationen dazu sind hier zu finden.
Kommt es im Zuge der witterungsbedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts automatisch zu Unterrichtsausfall und wie erfahre ich, was an meiner Schule gilt?
Im Falle einer witterungsbedingten Einschränkung des Präsenzunterrichts soll im Rahmen der personellen und organisatorischen Kapazitäten vor Ort Distanzunterricht stattfinden, um einen kompletten Unterrichtsausfall zu vermeiden (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a BaySchO). Die Entscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt Distanzunterricht stattfindet, trifft die Schulleitung. Eine Notbetreuung vor Ort kann zudem nur dann geleistet werden, wenn diese organisatorisch und personell umgesetzt werden kann. Die Informationen hierzu sind auf der Homepage der entsprechenden Schule einzusehen.