Publikationen

Das Kultusministerium gibt regelmäßig das Amtsblatt sowie Zeitschriften und Broschüren heraus; daneben erscheinen bedarfsorientiert Einzelpublikationen. Sie können diese Veröffentlichungen hier bestellen oder herunterladen.

Publikationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Weitere Publikationen

Hinweis für den Bezug von Informationsmaterial in der Zeit vor Wahlen:

Die Bayerische Staatsregierung hat die Aufgabe, den Bürger durch allgemein zugängliche Veröffentlichungen über ihre Arbeit zu unterrichten sowie Grundlagen und Zielvorstellungen der Landespolitik öffentlich bekannt zu machen und zu erläutern. Dieser Informationsauftrag gilt laut Bundesverfassungsgericht jedoch nicht unbeschränkt:

Es ist Staatsorganen u.a. untersagt, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit für politische Parteien zu werben, insbesondere parteinehmend in einen Wahlkampf einzugreifen. Dieses Gebot staatlicher Neutralität soll die Chancengleichheit aller Parteien wahren und eine von staatlicher Einflussnahme freie Willensbildung des Wahlbürgers ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, sind auch Parteien, Wahlbewerber und Wahlhelfer verpflichtet, eine im Sinne dieses Urteils missbräuchliche Verwendung staatlichen Informationsmaterials zu unterlassen.

Es wird daher gebeten, bei der weiteren Verwendung der übersandten Veröffentlichungen folgendes zu beachten:
 

  • Für die Öffentlichkeitsarbeit hergestelltes Informationsmaterial der Bayerischen Staatsregierung darf weder von Parteien, noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, einen Zeitraum von fünf Monaten vor dem Wahltermin als Vorwahlzeit anzunehmen. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleich-falls die Weitergabe von Druckwerken der Staatsregierung an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
  • Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf staatliches Informationsmaterial nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
  • Den Parteien ist es jedoch gestattet, staatliches Informationsmaterial zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Bayerisches Ministerialblatt und Amtsblatt Archiv

Das Bayerischen Ministerialblatt mit neue Stellen, Terminen und Hinweisen jetzt hier lesen! (Bitte ins Bild klicken)
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Bayerisches Ministerialblatt (BayMBl.)

Amtsblatt Archiv

Die ab dem Jahr 2009 bis Ende 2018 herausgegebenen Amts- und Ministerialblätter bleiben auf der Verkündungsplattform dauerhaft kostenlos abrufbar, mithin auch das KWMBl. und das KWMBeibl. (www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt).

Im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBl.) wurden die Bekanntmachungen beider Ministerien veröffentlicht. Dort wurden auch für den Schul- und Hochschulbereich bedeutende Gesetze und Verordnungen sowie Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Ministerien und sonstiger Stellen nochmals abgedruckt. Im Beiblatt zum Amtsblatt (KWMBeibl.) wurde auf aktuelle Termine insbesondere von Prüfungen, Fortbildungsveranstaltungen und Wettbewerben sowie auf offene Stellen hingewiesen. Ein früher eigens herausgegebener Teil II des Amtsblatts diente der Veröffentlichung von Hochschulsatzungen; diese werden seit 1.1.2005 von den einzelnen Hochschulen durch Aushang bzw. im Internet bekannt gemacht.

Alle Ausgaben können zudem als gedruckte Kopie gegen Gebühr unter folgender Adresse angefordert werden:

Bayerische Staatsbibliothek
Direktlieferdienst subito
Ludwigstraße 16
80539 München
Tel.: 089 28638-2417, -2643 oder -2983
Fax: 089 2809284

E-Mail: doclief@bsb-muenchen.de

Hier finden Sie die alten Ausgaben 2002-2008 im ZIP-Format.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

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