Prüfung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin / zum staatlich geprüften Kinderpfleger
Bitte melden Sie sich bei der Berufsfachschule für Kinderpflege zur Prüfung an, an der Sie die Prüfung ablegen möchten.
Hier können Sie eine Berufsfachschule für Kinderpflege in Ihrer Nähe finden:
Anmeldung bis spätestens 1. März bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege
Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
Vollendung des 21. Lebensjahres
Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die denjenigen der Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege gleichwertig sind durch den Nachweis von mindestens 800 Zeitstunden Tätigkeit in einer außerschulischen Einrichtung
bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache
Abgabe folgender Unterlagen:
- Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs lückenlos enthalten muss
- Abschluss- oder Austrittszeugnisses der zuletzt besuchten Schule im Original oder in beglaubigter Abschrift
- Nachweise der erforderlichen Vorbildung (siehe oben) im Original oder in beglaubigter Abschrift
- Unterschriebene Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis an der Abschlussprüfung teilgenommen wurde
- Unterschriebene Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er benutzt hat
- Bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ein amtliches Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als frei Monate ist
- Ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den gewählten Beruf geeignet ist
- Nachweis über einen mindestens dreimonatigen Hauptwohnsitz vor Antragstellung in Bayern
- Nachweis von mindestens 800 Zeitstunden Tätigkeit in einer außerschulischen Einrichtung
Durch:
- das Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule auf dem Niveau der Mittelschule oder höher mit mindestens der Note „ausreichend“ im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache
- eine vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall als gleichwertig anerkannte Prüfung oder
- einen zentralen Deutschtest entsprechend den Vorgaben des Staatsministeriums.
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 60 Minuten in
- Deutsch und Kommunikation und
- Pädagogik und Psychologie
Schriftliche Prüfungen mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 45 Minuten in
- Religionslehre und Religionspädagogik,
- Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde,
- Ökologie und Gesundheit,
- Rechtskunde,
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung und
- Säuglingsbetreuung
Mündliche Prüfungen
Eine mündliche Prüfung im Fach Deutsch und Kommunikation als Gruppenprüfung mit vier bis sechs Prüflingen und einer Prüfungszeit je Prüfungsteilnehmerin oder Prüfungsteilnehmer von ca. fünf Minuten.
Eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von jeweils 30 Minuten in
- Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung,
- Werkerziehung und Gestaltung,
- Musik und Musikerziehung,
- Sport- und Bewegungserziehung sowie
- Hauswirtschaftliche Erziehung.
Praktische Prüfung
Eine praktische Prüfung im Fach Sozialpädagogische Praxis mit einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten.
Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher
Wenn Sie die untenstehenden Zulassungsvoraussetzungen seit mindestens zwei Jahren erfüllen und eine erfolgreiche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung von weiteren sechs Monaten oder die regelmäßige Teilnahme am Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis als Studierende oder Studierender gemäß der Stundentafel nachweisen, können Sie sich an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Sozialpädagogik jeweils bis zum 1. März anmelden.
Gleiches gilt, sofern Sie mindestens 25 Jahre alt sind, einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie die oben genannte erfolgreiche Tätigkeit nachweisen.
Eine Übersicht der Schulen finden Sie hier:
Schulische/Berufliche Bildung
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
einen mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
- ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
Unterlagen:
- Lebenslauf
- Nachweise über die schulische und berufliche Vorbildung
- Erklärung, aus der hervorgeht, wie Sie sich in den einzelnen Fächern vorbereitet haben
- Ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist
- Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist
Falls Sie nicht Deutsch, sondern eine andere Sprache als Muttersprache haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Schriftliche Prüfungen:
- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
- Literatur- und Medienpädagogik
- Theologie/Religionspädagogik
- Sozialkunde/Soziologie
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
- Ökologie/Gesundheitspädagogik
- Recht und Organisation
- Deutsch
Mündliche Prüfung:
Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung,
Praktische und mündliche Prüfungen:
- Kunst- und Werkpädagogik
- Musik- und Bewegungspädagogik
Prüfung zur staatlich geprüften Gebärdensprachdolmetscherin / zum staatlich geprüften Gebärdensprachdolmetscher
Das Kultusministerium bietet eine Staatliche Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache (Gebärdensprachdolmetscherprüfung) an. Diese wird in der Regel einmal jährlich abgehalten.
Die Prüfung entspricht der Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2020 i. d. F. vom 09.06.2022).
Die Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher und für Gebärdensprachdolmetscherinnen wird am GIB-BLWG (Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung) durchgeführt:
GIB-BLWG
Fürther Straße 220
90429 Nürnberg
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des GIB. Dort finden sie auch die aktuellen Prüfungstermine.
In Bayern ist die Prüfung durch die Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) näher geregelt. In dieser finden Sie insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen (§ 6) sowie die allgemeinen und besonderen Prüfungsanforderungen (§§ 8, 9).
Stand: 27. März 2024