Table of Contents Table of Contents
Previous Page  36 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 36 / 80 Next Page
Page Background

36

„Alle Terroristen sind Moslems“?

Einsichten und Perspektiven 4 | 16

lich.

8

Damit bleibt aber weiter ungeklärt, was Terrorismus

eigentlich

von einem gewöhnlichen (sprich: nicht-terro-

ristischen) Verbrechen unterscheidet. Und damit bleibt

auch unklar, was Terrorismus

eigentlich

ist.

8 Andrew Valls: Can terrorism be justified? in: Ethics in international affairs:

Theories and cases 2000, S. 65–79.

Nach dem Bombenanschlag von Riad am 13. Mai 2003

erklärte der damalige US-Außenminister Colin Powell:

„Wir sollten nicht versuchen, ihre […] kriminelle Aktivi-

tät, ihre mörderische Aktivität mit irgendeinem Anschein

von politischen Absichten zu

bemänteln. Es sind Terroris-

ten.“ 

9

Aber eben weil die Täter

mit ihren Anschlägen politi-

sche Ziele verfolgten, wurden

sie als Terroristen klassifiziert,

und nicht einfach nur als Kri-

minelle. Kurz: Terrorismus ist

per definitionem

politisch und

anti-staatlich.

Zwar können sich nicht-

staatliche Gruppen und Staa-

ten des gleichen Mittels bedie-

nen, sprich: Terror ausüben.

Allerdings besteht insofern

ein wesentlicher Unterschied,

als staatliche Gewalt, selbst

wenn sie tötet und verletzt, als

grundsätzlich legitim angese-

hen wird. Nicht-staatliche Ge-

walt dagegen halten wir für

grundsätzlich illegitim. Von ei-

nem gerechten oder gerechtfer-

tigten Krieg zu reden ist weit

weniger problematisch als die

Rede von gerechtfertigtemTer-

rorismus. Und selbst die syste-

matische Unterdrückung einer

bestimmten Gruppe innerhalb

eines Staates (mag sie durch

Hautfarbe, Geschlecht oder

Religion bestimmt sein) hat

nicht zwangsläufig die Verur-

teilung dieses Staates zur Folge.

Es ist das Gewaltmonopol des

Staates, das staatliche Gewalt

über viele Zweifel erhebt.

10

9 Andreas Bock: Terrorismus, Stuttgart 2009, S. 16.

10 Das Apartheidregime in Südafrika beispielsweise hatte gerade in den USA

und auch Großbritannien starke Verbündete. Im Sicherheitsrat der Verein-

ten Nationen nutzten die USA ihre Stellung als Vetomacht in 21 Fällen, um

Resolutionen gegen Südafrika zu verhindern. Vgl. Bock (wie Anm. 9), S. 16 f.

Fahndungsplakat des Bundeskriminalamtes im Zusammenhang mit den Morden an Siegfried Buback, Jürgen Ponto

und Hanns-Martin Schleyer bzw. der Entführung der Landshut-Maschine nach Mogadischu, November 1977

Foto: ullstein bild