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Das Übertrittsverfahren:
Möglichkeiten und Voraussetzungen
Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die
Mittelschule
Der Übertritt ist grundsätzlich möglich. Mehr zum Übertritt in den
M-Zug der Mittelschule (ab Jgst. 7) finden Sie auf Seite 18 und 19.
Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule
in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule
Der Probeunterricht:
•
bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik
•
Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwille möglich
Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule
in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums
Der Probeunterricht:
•
bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik
•
Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwille möglich
* Durchschnitt aus Deutsch/Mathematik/Heimat-und Sachunterricht im
Übertrittszeugnis
** Für Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine
deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von
3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache
zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.