Fächerwahl und Belegung
Besondere Wahlmöglichkeiten aus
dem Angebot der Schule (vgl. S. 17)
Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und
Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissen-
schaftlichen Gymnasiums (WSG)
•
Wenn Sie in der Jahrgangsstufe 10 Schülerin
bzw. Schüler der wirtschaftswissenschaft-
lichen oder der sozialwissenschaftlichen Aus-
bildungsrichtung sind, können Sie das Fach
Sozialkunde auch zweistündig
belegen.
In diesem Fall sind Sie von der Belegungs-
verpflichtung in Geographie bzw. Wirtschaft
und Recht in der Jahrgangsstufe 12 befreit.
•
Zur Fortführung der profilspezifischen
Fächer des WSG können Sie darüber hinaus
bei wirtschaftswissenschaftlichem Profil das
Fach
Wirtschaftsinformatik
(zweistündig)
und bei sozialwissenschaftlichem Profil das
Fach
Sozialwissenschaftliche Arbeits-
felder
(zweistündig, Fortsetzung des Mittel-
stufenfachs Sozialpraktische Grundbildung)
belegen.
Wahl und Belegung im Fachbereich Physik
•
In den Physikkursen der Jahrgangsstufen 11
bzw. 12 kann Ihre Schule die klassischen
Lehrplaninhalte oder die im Fachlehrplan aus-
gewiesenen (ebenfalls dreistündigen)
Lehr-
planalternativen Biophysik
bzw.
Astro-
physik
einrichten. Bitte beachten Sie: Wenn
Sie die
Lehrplanalternative Biophysik
be-
legen, können Sie Physik ausschließlich als
mündliches Abiturprüfungsfach
wählen.
•
Biophysik und Astrophysik können auch im
Rahmen des
Zusatzangebots
(vgl. S. 13)
gewählt werden (ebenfalls dreistündig).
Eine Belegung dieser Fächer zusätzlich zum
klassischen Physikkurs erfüllt nicht die Ver-
pflichtung zur Belegung einer zweiten Natur-
wissenschaft, einer weiteren Fremdsprache
oder fortgeführter Informatik (Wahlpflicht-
alternative, vgl. S. 9).
Typen von Fremdsprachen
•
Fortgeführte Fremdsprachen:
Fremd-
sprachen, die Sie verpflichtend als 1. (ab
Jgst. 5) und als 2. (ab Jgst. 6) sowie – an
Sprachlichen Gymnasien – als 3. Fremd-
sprache (ab Jgst. 8) lernen. Mindestens eine
fortgeführte Fremdsprache ist in der Ober-
stufe als Abiturprüfungsfach zu belegen.
•
Neu einsetzende spät beginnende
Fremdsprache:
Fremdsprache, die Sie ab
der Jgst. 10 lernen können, dann aber ver-
bindlich bis Jgst. 12 belegen müssen. Dafür
dürfen Sie schon in Jgst. 10 vorzeitig Ihre 1.
oder 2. fortgeführte Fremdsprache ablegen.
•
Spät beginnende Fremdsprache:
Fremd-
sprache, die Sie mindestens ab Jgst. 9
zusätzlich als Wahlfach lernen. Diese können
Sie in Jgst. 11 und 12 zusätzlich zur fortge-
führten Fremdsprache wählen, wenn Sie in
der betreffenden Sprache Wahlunterricht in
den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang
von zusammen mindestens fünf Wochen-
stunden besucht haben oder die erforder-
lichen Kenntnisse des Wahlunterrichts der
Jahrgangsstufe 10 nachgewiesen haben.
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