Qualifikationssystem
Besonderheiten bei der Einbringung
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Haben Sie nur eine
Naturwissenschaft
(Biologie, Chemie oder Physik) gewählt,
müssen Sie aus dieser
alle vier Halbjahres-
leistungen
einbringen.
Haben Sie als Schülerin oder Schüler des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Gymnasiums (WSG)
Sozialkunde zwei-
stündig
gewählt (vgl. S. 14), bringen Sie
aus dem Fach
Geschichte sowie
aus dem
Fach
Sozialkunde
jeweils mindestens
drei
Halbjahresleistungen
ein. Dafür müssen
Sie in den gesellschaftswissenschaftlichen
Fächern Geographie bzw. Wirtschaft und
Recht, von deren Belegung Sie in Jahrgangs-
stufe 12 befreit sind (vgl. S. 14), nur eine
Halbjahresleistung einbringen. Eine der drei
Halbjahresleistungen im Fach Sozialkunde
ist dem Bereich der Profileinbringung zu ent-
nehmen.
•
Wenn Sie in Jahrgangsstufe 10 eine fortge-
führte Fremdsprache durch eine
neu ein-
setzende spät beginnende Fremdsprache
ersetzt haben, so müssen Sie letztere – neben
der von Ihnen gewählten fortgeführten Fremd-
sprache – über vier Ausbildungsabschnitte
belegen (vgl. S. 9). Von den drei erforderlichen
Einbringungen sind zwei dem Bereich der
Profileinbringung zu entnehmen.
•
Optionsregel
24
Wenn Sie von Ihrer Schule vor Beginn der
schriftlichen Abiturprüfungen (Ausbildungs
abschnitt 12/2) aufgefordert werden, die
40 einzubringenden Halbjahresleistungen zu
benennen, können Sie
in zwei Fächern, die
über vier Ausbildungsabschnitte ver
pflichtend belegt wurden, je eine Pflicht
einbringung
durch die Einbringung von zwei
noch nicht berücksichtigten Halbjahresleis
tungen aus anderen Fächern
ersetzen
. Diese
Option besteht nicht in den fünf Abitur
prüfungsfächern. Des Weiteren sind in den
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder
Physik) in jedem Fall insgesamt vier Halbjah
resleistungen einzubringen (vgl. S. 23, Fuß
note**). Auch unter Anwendung der Options-
regel können in Fächern des Zusatzangebots
sowie im Sport (wenn nicht als Abiturprü
fungsfach gewählt) bis zu höchstens drei
Halbjahresleistungen eingebracht werden.
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