Verantwortlich für dieWettbewerbe in Bayern ist der
Landesausschuss Bayern „Jugend musiziert“ e. V.
In die Zuständigkeit des Landesausschusses
gehören als Förder- und Anschlussmaßnahmen:
–
das Bayerische Landesjugendorchester, in dem
junge Instrumentalisten in mehreren Arbeits-
phasen pro Jahr die Möglichkeit erhalten,
symphonische Literatur zu erarbeiten und in
Konzerten der Öffentlichkeit vorzustellen
–
die Kammermusikkurse des Bayerischen Lan-
desjugendorchesters, in denen unter Anleitung
erfahrener Dozenten Werke der Kammermusik
erarbeitet werden
–
das Programm überregionaler Kammermusik-
förderung, aus dem Kammermusikensembles
gefördert werden können.
Der Landesverband der Jeunesses musicales
Bayern fördert die musikalische Jugendarbeit.
Der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen
e.V. ist Träger des Landes-Jugendjazzorchesters
Bayern mit seinen drei Formationen, eines Jazz-
Vokal-Ensembles sowie des Landeswettbewerbs
„Jugend jazzt“ und der daran angeschlossenen
Fördermaßnahmen.
D
as Erkennen und Fördern musikalischer Bega-
bungen ist eine wichtige Aufgabe der Musikpä-
dagogik. Da der Beginn musikalischer Studien zu
einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der Regel
Voraussetzung für einen späteren Erfolg ist, muss
die Begabtenförderung bereits im kindlichen Alter
(vorschulischer Bereich) beginnen. Sie setzt sich
fort an den allgemeinbildenden Schulen, wobei
der gleichzeitig durchgeführten außerschulischen
Musikerziehung besondere Bedeutung zukommt.
Die Förderung muss im Rahmen des Musikstu-
diums und beim Übergang in die Praxis durch
gezielte Maßnahmen fortgesetzt werden.
Zu den wichtigsten außerschulischen Begabten-
förderungsmaßnahmen im vorberuflichen Bereich
gehören die Regional-, Landes-, und Bundeswett-
bewerbe „Jugend musiziert“ für Kinder und Ju-
gendliche im Alter von bis zu 21 Jahren (Gesang
27 Jahre). Diese Wettbewerbe dienen der Anre-
gung instrumentalen und vokalen Musizierens auf
breiter Ebene (Regionalwettbewerbe) und gleich-
zeitig der Qualifizierung und Auslese (Landes-
und Bundeswettbewerbe).
NACHWUCHS- UND
BEGABTENFÖRDERUNG
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