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Mein Kind hat sonderpädagogischen
Förderbedarf
Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Im Rahmen der individuellen
Förderung unterstützt die Mittelschule alle Schülerinnen und
Schüler individuell gemäß ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten.
Die Mittelschulen werden dabei durch den Mobilen Sonderpädago
gischen Dienst (MSD) der Förderschule begleitet. Förderlehrkräfte
und ggf. zusätzliche Lehrerstunden sowie Schulpsychologen und
Beratungslehrkräfte unterstützen die inklusive Unterrichtung an
der allgemeinen Schule. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
können bei einem entsprechenden Bedarf auf der Grundlage sozial
rechtlicher Regelungen von der Eingliederungshilfe, den Kranken
kassen oder den Pflegekassen (z.B. Schulbegleiter, Pflegekraft,
Hörhilfen) unterstützt werden. Als Eltern bzw. Personensorge
berechtigte haben Sie bei Bedarf bereits solche Hilfen in der
Grundschulzeit für Ihr Kind in Anspruch genommen und kennen
die für Sie zuständigen Ansprechpartner.
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Bitte kommen Sie rechtzeitig auf die Mittelschule und auf etwaige
Kostenträger wie Eingliederungshilfe und Krankenkasse zu, damit
der Übergang in die Mittelschule gut vorbereitet gelingt.
Neben der Einzelinklusion in der zuständigen Mittelschule gibt es
wie an der Grundschule auch im Mittelschulbereich Kooperations
klassen oder sonstige gruppenbezogene Fördermöglichkeiten.
Mittelschulen können auf Antrag das Schulprofil Inklusion erwerben.
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Beratung für Eltern bietet speziell zur Inklusion an Grund- Mittel-
und Förderschule die Inklusionsberatung am zuständigen Staat
lichen Schulamt.
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Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter:
www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/ inklusion/beratung-und-unterstuetzung.html