Hinweis:
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staats-
regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im
Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt
für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit
insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das
Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist
gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer
bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme
der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien
ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
Wegen der leichteren Lesbarkeit umfassen Bezeichnungen von Personengruppen in der Regel weibliche
und männliche Personen.
Stand: September 2016
Impressum
Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissen-
schaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit, Salvatorstraße 2, 80333 München
Grafisches Konzept und Gestaltung:
atvertiser GmbH, München ·
Fotos:
fotolia, iStock ·
Stand:
September 2016.
Weitere Informationen
Phase II am wohnortnahen Stammgymnasium
Nach der Rückkehr an die jeweilige Stammschule erfolgt
neben dem Besuch einer entsprechenden Regelklasse eine
weitere sprachliche Begleitung und Unterstützung der
Seiteneinsteiger
, z.B.:
•
Schulung der Deutschkenntnisse und der Fachsprachen in
zusätzlichen Intensivierungsstunden oder im Rahmen von
Sprachbegleitungskursen;
•
Förderung in den Mittagspausen/am Nachmittag,
beispielsweise auch im Rahmen des Ganztagesangebots;
•
Fachsprechstunden bei Lehrkräften;
•
Schülertutoren;
•
Bildungspaten.
Ergänzend hierzu finden im ersten Halbjahr nach der Rückkehr
an die Stammschule zwei Blockseminare an dem besuchten
Pilotgymnasium statt.
Wo?
In
Gym
wird – in Kooperation mit den umliegenden Stamm-
schulen des Ballungsraums – an den folgenden fünf staat-
lichen Pilot-Gymnasien erprobt (Stand: September 2016):
•
Peutinger-Gymnasium Augsburg,
•
Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München,
•
Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg,
•
Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg,
•
Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg.
Erprobung
Die Übergangsklassen an Mittelschulen stellen das erste
staatliche Regelangebot dar. Die Erprobung des Pilotprojekts
In
Gym
soll Erkenntnisse liefern, ob darüber hinaus ergän-
zende schulartspezifische Angebote fortgeführt und ggf. aus-
geweitet werden.
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
In
Gym
Integration am Gymnasium
Pilotprojekt für leistungsstarke
und leistungsmotivierte Schülerinnen
und Schüler mit Migrations- bzw.
Fluchtgeschichte am Gymnasium
3 www.km.bayern.de/mb-mittelfranken/migrationAnsprechpartner für das Pilotprojekt
In
Gym
Der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Mittelfranken,
Ltd. Oberstudiendirektor Joachim Leisgang
StDin Monika Braun
StRin Regina Bürger
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Telefon: 0911/231-5468
Fax: 0911/231-8397
E-Mail:
dienststelle@mb-gym-mfr.de