Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern - page 3

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Inklusion in Bayern
Bayern legt verstärkt seit der Novellierung des Bayerischen
Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) 2003 besonde-
ren Wert auf die integrativen Bemühungen, um Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf zunehmend an der allge-
meinen Schule zu unterrichten und zu fördern. Durch die UN-
Behindertenrechtskonvention 2009, Artikel 24, wird ein Recht
auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich als
verbindlich erklärt. Mit der Änderung des BayEUG zum 01.08.2011
setzt Bayern diesen Anspruch rechtlich um und baut ihn schritt-
weise für alle Förderschwerpunkte weiter aus:
Sprache
Lernen
emotionale und soziale Entwicklung
Hören
Sehen
körperliche und motorische Entwicklung
geistige Entwicklung
Dabei soll durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten ein ech-
tes Entscheidungsrecht der Eltern gewährleistet werden. Dieses
Angebot reicht von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an
allen Schularten in Bayern bis hin zu den spezialisierten Förder-
schulen in allen Förderschwerpunkten.
Zur Unterstützung der inklusiven Schul-
entwicklung können sich die Schulen
und deren Partner am Leitfaden „Profil-
bildung inklusive Schule – ein Leitfaden
für die Praxis“ orientieren.
Nachfolgend werden die verschiedenen inklusiven Möglich-
keiten der Förderung und Unterrichtung – von der Einzelinklusion
in der wohnortnahen Schule bis hin zu gruppenbezogenen
Förderformen – aufgezeigt.
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