Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern - page 6

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Mit dem Profil „Inklusion“ ausgezeichnete
Realschulen und
Gymnasien
setzen ein jeweils eigenes Bildungs- und Erziehungs-
konzept um, bei dem Unterrichtsformen und Schulleben sowie Ler-
nen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit
und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet sind.
Kooperationsklassen
3
An Grund- und Mittelschulen werden in Kooperationsklassen ca.
3–5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen
mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet.
Eine Lehrkraft der Förderschule betreut die Kooperationsklasse
mit mehreren Stunden pro Woche. Die Schülerbeförderung zur
Kooperationsklasse an Grund- und Mittelschulen wird – gegebe-
nenfalls im Gastschulverhältnis – ermöglicht.
Auch an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen ist eine
Unterrichtung von mehreren Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in einer Regelschulklasse mit Unterstützung des
Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes möglich.
3 (vgl. Art. 30a Abs. 7 Ziff. 1 BayEUG)
Partnerklassen
4
-
-
4 (vgl. Art. 30a Abs. 7 Ziff. 2 BayEUG)
Partnerklassen sind vor allem Klassen der Förderschule an einer all
gemeinen Schule, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbe
darf besuchen. Hier arbeiten eine Klasse der Förderschule und eine
1,2,3,4,5 7,8
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