Table of Contents Table of Contents
Previous Page  96 / 96
Information
Show Menu
Previous Page 96 / 96
Page Background

Der Text dieser Broschüre wurde am 21.06.2016 als „Bayerischer Bibliotheksplan“ vom Bayerischen Minister-

rat beschlossen. Er basiert auf einem Vorschlag, den der Bayerische Bibliotheksverband erarbeitet hat.

Herausgeber:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,

Referat Öffentlichkeitsarbeit und Referat Bibliotheken, Archive und Literaturförderung,

Salvatorstraße 2, 80333 München

Bildredaktion:

Dr. Elisabeth Donoughue

Gestaltung:

atvertiser GmbH, München

Bildnachweis:

Titelseite: BSB, Foto: H.R. Schulz; Seite 13: fotolia; weitere Bildnachweise sind jeweils

direkt beim Foto angeführt; Auflösung der Kürzel: BSB: Bayerische Staatsbibliothek; FAU: Friedrich-Alex-

ander-Universität Erlangen-Nürnberg; IJB: Internationale Jugendbibliothek; IfZ: Institut für Zeitgeschichte

LMU: Ludwig-Maximilians-Universität München; Landesfachstelle: Landesfachstelle für das öffentliche

Bibliothekswesen; OTH: Ostbayerische Technische Hochschule; StB: Staatsbibliothek; StMBW: Staats-

ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst; StuStB: Staats- und Stadtbibliothek; TU:

Technische Universität; TUM: Technische Universität München

Druck:

Gebrüder Geiselberger GmbH, Altötting

Stand:

September 2016

BAYERN

I

DIREKT

ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung.

Unter Telefon 089 122220 oder per E-Mail unter

direkt@bayern.de

erhalten

Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen

und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen

und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.

Hinweis:

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahl-

helfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuch-

lich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer

Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die

Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es

gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Wegen der leichteren Lesbarkeit umfassen Bezeichnungen von Personengruppen in der Regel weibliche und männliche Personen.

IMPRESSUM