Vorschulische Musikerziehung
Der vorschulischen Musikerziehung (2 bis 5-Jäh-
rige) widmen sich Kindertageseinrichtungen,
Sing- und Musikschulen, private Musikinstitute
und freiberuflich tätige Musiklehrer. Die Kinderta-
geseinrichtungen bemühen sich auf der Grundla-
ge der Musik- und Bewegungserziehung um eine
ganzheitliche Förderung der Kinder. Die „Musika-
lische Früherziehung“ soll Kinder gezielt zum akti-
ven Musizieren hinführen.
usik muss in Familie, Kinderbetreuung
und Schule von Anfang an altersgerecht
vermittelt und gepflegt werden.
Im Flächenstaat Bayern stehen die
Gebietskörperschaften aller Ebenen in der Ver-
antwortung, ein bedarfsorientiertes Angebot der
Ausbildung, Vermittlung und Pflege von Musik
sicherzustellen. Ein zukunftsfähiges Musikle-
ben braucht die Kooperation der musikalischen
Bildungsträger.
MUSIKERZIEHUNG
VOR UND IN DER SCHULE
In den vorschulischen Einrichtungen und an den
allgemeinbildenden Schulen wird Musik als Be-
standteil einer umfassenden Bildung vermittelt.
Die aktivemusikalische Betätigung, sei es durch Sin-
gen, Musizieren oder Bewegen, soll Grundlage der
vielfältigen Begegnungen mit Musik unterschied-
lichster Stilrichtungen und Formen sein. Musik ist
an den allgemeinbildenden Schulen Pflicht- bzw.
Wahlpflichtunterricht. Zusätzliche Angebote im
Wahlbereich ergänzen diesen Unterricht.
Vorschläge zur Weiterentwicklung:
• konsequente Umsetzung des Bildungs-
und Erziehungsplans für den Vorschulbereich
• Stärkung der Kompetenz für ästhetische
Erziehung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
• Einbeziehung von Fertigkeiten und Fähig-
keiten im Singen, Musizieren und Tanzen
(einschließlich der Bereiche musikalische
Volkskultur und Weltmusik) in die Ausbildung
von Kinderpflegern und Erziehern
• Intensivierung der Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und außerschu-
lischen Bildungsträgern
• umfassende Zusammenarbeit zwischen
Kindertageseinrichtungen und Schulen
in der musischen Erziehung
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