kommunalen Gebietskörperschaften bei der
Finanzierung gefordert. Staatliche Anstrengun-
gen zur Verbesserung der Situation der nichtstaat-
lichen Kulturorchester sollen deshalb von gleichen
Anstrengungen der kommunalen Zuschussgeber
im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit
begleitet werden.
Nichtstaatliche Orchester
Die Bamberger Symphoniker – Bayerische Staats-
philharmonie nehmen eine Sonderstellung ein.
Dieses Spitzenorchester hat Ausstrahlung weit
über Bayern und Deutschland hinaus. Eine Finan-
zierungsvereinbarung zwischen dem Freistaat
Bayern, dem Bezirk Oberfranken, dem Landkreis
und der Stadt Bamberg sichert den Fortbestand
dieses Orchesters.
Der Freistaat Bayern fördert außerdem insbeson-
dere folgende nichtstaatliche Kulturorchester:
–
Hofer Symphoniker gGmbH
–
Münchner Symphoniker e.V.
–
Nürnberger Symphoniker e.V.
–
Bad Reichenhaller Philharmonie e.V.
–
Münchener Kammerorchester e.V.
–
Bayerisches Kammerorchester
Bad Brückenau e.V.
–
Georgisches Kammerorchester Ingolstadt
Konzertgesellschaft mbH.
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erhalten
die Münchner Philharmoniker als Kulturhilfeersatz
einen Staatszuschuss.
Die nichtstaatlichen Orchester nehmen verschie-
denste Aufgaben im Musikleben von der Nach-
wuchsförderung bis hin zur Spitzenkultur wahr.
Da ihr Wirkungsbereich sich zu großen Teilen
auf bestimmte regionale Bereiche erstreckt,
sind in besonderem Maße auch die betroffenen
Münchener
Kammerorchester
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