Sing- und Musikschulen
Für die Bezuschussung der Sing- und Musikschu-
len gelten folgende Grundsätze:
–
Die staatlichen Mittel kommen jeder Sing- und
Musikschule zu, die die Voraussetzungen der
Verordnung über die Führung der Bezeichnung
Sing- und Musikschule (Sing- und Musikschul-
verordnung vom 17. August 1984, vgl. www.
KM BAYERN DE DOWNLOAD ?SING?UND?MUSIK
schul_verordnung.pdf) erfüllt und in Träger-
schaft einer gemeinnützigen Einrichtung, einer
Kommune oder eines (kommunalen) Zweck-
verbandes steht.
–
Die staatlichen Mittel werden entsprechend
der Vorgaben der Richtlinien zur Förderung der
Sing- und Musikschulen (S WWW KM BAYERN
DE DOWNLOAD ?SING?UND?MUSIKSCHULEN?_
foerderrichtlinien.pdf) differenziert nach den
Leistungen der Kommunen und zu den Ausga-
ben für Lehrpersonal in Anstellungsverhältnis-
sen gewährt.
–
Bei Neugründung von Sing- und Musikschu-
len und von Außenstellen können Starthilfen
zur Beschaffung von Instrumenten gewährt
werden.
–
Sonstige Investitionen im Bereich der Sing- und
Musikschulen können nicht gewährt werden.
–
Gesondert gefördert werden
·
die Fächer Singklasse, Chor- und Sologesang,
·
Förderklassenunterricht, der gezielt auf ein
späteres Musikstudium vorbereitet
·
Kammermusikstunden, in denen kammer-
musikalisches Zusammenspiel in den klas-
sischen Formationen eingeübt wird,
·
weitere vom Verband der Bayerischen Sing-
undMusikschulen durchgeführteMaßnahmen
(Beratungsstelle, Weiterbildungslehrgänge,
sonstige Veranstaltungen) in Absprache mit
dem "AYERISCHEN 3TAATSMINISTERIUM FàR "IL
DUNG UND +ULTUS 7ISSENSCHAFT UND +UNST
Die staatlichen Mittel werden dem Verband Bay-
erischer Sing- und Musikschulen zugewiesen, der
diese dann entsprechend der vom OBEN
GENANNTEN -INISTERIUM ERLASSENEN 2ICHTLINIE DER
3ING UND -USIKSCHULEN UND EVTL WEITERER
Auslegungshilfen weiterverteilt.
Private Musikinstitute
Der Zusammenschluss privater Musiklehrer zu
privaten Musikinstituten wird gefördert. Staat-
liche Zuschüsse fließen insbesondere in die
Anschaffung und Reparatur von Instrumenten,
Investitionsmaßnahmen für Unterrichtsräume
und Anschaffung beweglicher Ausstattungsge-
genstände. Lehrpersonalausgaben der privaten
Musikinstitute können – im Gegensatz zu den
Sing- und Musikschulen – hieraus nicht gefördert
werden.
Die Fördermittel für private Musikinstitute werden
über den Landesverband Bayerischer Tonkünstler
nach den geltenden Richtlinien (wWW KM BAYERN
DE KUNST UND KULTUR FOERDERUNG HTML ausgereicht.
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