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sind oft selbst noch jung und kennen sich daher mit den Problemen einer Schülerzeitungsredaktion
besonders gut aus. Interessierte Schüler können sich auf der Netzseite
www.jpbayern.degenauer über
diese Seminare informieren.
Auch von Seiten des Kultusministeriums werden mehrtägige Schülerzeitungsseminare in Zusammen-
arbeit mit politischen Stiftungen angeboten. Informationen darüber erhaltet ihr über die Regierungen
oder die Dienststellen der Ministerialbeauftragten (
→
1.2.2 „Wichtige Partner“).
Schülerzeitungswettbewerbe
Schülerzeitungen, die durch originelle und besonders gut geschriebene Artikel, beeindruckende Fotos
oder tolles Layout auffallen, können sich bei Wettbewerben mit anderen messen. Schülerzeitungswett-
bewerbe gibt es in ganz Bayern und meist sind schöne Geld- oder Sachpreise zu gewinnen. Der wich-
tigste Wettbewerb ist der Wettbewerb „Blattmacher“, getragen von der Süddeutschen Zeitung, der
HypoVereinsbank und dem Kultusministerium. Aus diesem gehen auch die bayerischen Einsendungen
an den Schülerzeitungswettbewerb der Länder hervor. Zudem gibt es weitere landesweite Schüler-
zeitungswettbewerbe der Hanns-Seidel-Stiftung und des SPIEGEL. Ergänzend dazu werden zusätz-
liche Wettbewerbe auf regionaler Ebene angeboten, zum Beispiel seitens einiger Ministerialbeauftragter
für die Gymnasien oder regionaler Zeitungen.
Pressefreiheit
In diesem Zusammenhang stellt sich die wichtige Frage: Darf man in einer Schülerzeitung auch mal
kritisch z. B. über Lehrer oder das verbesserungswürdige Mensa-Essen oder andere Aspekte des Schul-
lebens schreiben? Die Antwort lautet „Ja“. An gesetzliche Regelungen (z.B. Schutz von Persönlich-
keitsrechten) müsst ihr euch aber trotzdem halten! Im Einzelnen gilt: Schülerzeitungen können entweder
als Organ der Schule erscheinen, bei dem der Schulleiter das letzte Wort hat, oder sie unterliegen als
eigenständige Jugendzeitschriften dem bayerischen Pressegesetz und sind frei von Einflussnahme der
Schulleitung (Art. 63 Abs. 1 Bay EUG).
Liegt die Verantwortlichkeit für die Schülerzeitung bei der Schule, dann
haben Betreuungslehrkraft und Schulleitung zwar einen gewissen Einfluss auf die Inhalte eurer
Zeitung, jedoch
übernimmt eine Lehrkraft die Betreuung der schreibenden Schüler,
ist der Schulleiter der verantwortliche Herausgeber und ihr seid somit rechtlich abgesichert und
der Verkauf auf dem Schulgelände ist möglich.
Erscheint die Schülerzeitung als Jugendzeitschrift im Sinne des Presserechts, so
genießt ihr alle journalistischen Freiheiten,
aber haftet bei Verstößen gegen das Urheberrecht und das Strafrecht; vergesst also nicht, dass
einer von euch Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) sein muss und dies im
Impressum kenntlich gemacht wird,
seid ihr als minderjährige Schüler in euren Rechten eingeschränkt und
euer Schulleiter könnte ggf. den Verkauf eurer Schülerzeitung auf dem Schulgelände verbieten.
Von der journalistischen Sorgfaltspflicht entbindet euch allerdings keine der beiden Varianten! Was
geschrieben wird, muss natürlich der Wahrheit entsprechen. Auch dürfen Zitate nicht aus dem Zusam-
menhang gerissen werden, da dadurch unzutreffende Eindrücke entstehen können.
Weitere Informationen zum Thema Schülerzeitung findet ihr unter
http://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/schuelerzeitungen.html.