Schülerzeitungen in Bayern
Schülerzeitungsarbeit hat in Bayern eine lange und erfolgreiche Tradition. Rund 12.000 Schülerinnen
und Schüler engagieren sich in den gut 900 bayerischen Schülerzeitungen. Von der Grundschule bis hin
zu den beruflichen Schulen zeigen die Nachwuchsredakteurinnen und Nachwuchsredakteure, dass
Schülerzeitungsarbeit gleichzeitig Spaß macht und einen wertvollen Beitrag zum Schulleben leistet.
Das selbständige und kreative Arbeiten im Team sowie das praktische Einüben von verantwortungs
bewusster Meinungsäußerung tragen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Herausbildung von
mündigen Bürgerinnen und Bürgern bei.
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Schülerzeitung in der Grundschule
Die Erfolge bayerischer Grundschulen bei
Schülerzeitungswettbewerben zeigen, dass
auch schon ganz junge Nachwuchsjourna
listen gute Arbeit leisten, obwohl sie ja das
Lesen und Schreiben gerade erst gelernt
haben. Bei der Mitarbeit in der Schüler
zeitung üben sie den Umgang mit der
Sprache, bringen ihre Kreativität beim Layout
ein und erwerben praktische Medienkompe
tenz. Unterstützt werden sie dabei durch
eine betreuende Lehrkraft und teilweise auch
durch engagierte Eltern.
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Schülerzeitung Online
Immer mehr Redaktionen entscheiden sich
für einen Online-Auftritt. Die Publikation der
Schülerzeitung im Internet kommt den Infor
mationsgewohnheiten der Schülerinnen und
Schüler entgegen und bietet zusätzliche
Multi-Media-Möglichkeiten, wie z. B. die
Einbindung von Videos oder die interaktive
Kommunikation. Meist wird die Online-Aus
gabe zusätzlich zur gedruckten Schülerzei
tung erstellt. Online-Ausgaben bayerischer
Schülerzeitungen gewinnen regelmäßig
Preise bei bundesweiten Wettbewerben.
Der rechtliche Rahmen
Den rechtlichen Rahmen der Schülerzeitungsarbeit bildet Artikel 63 des Bayerischen Gesetzes
über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Dort ist z.B. festgehalten, dass …
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eine Schülerzeitung eine
Zeitung von Schülern für
Schüler einer Schule ist.
•
die Schülerinnen und Schüler
mit Hilfe der Schülerzeitung
ihr Recht auf freie Meinungs-
äußerung wahrnehmen.
•
die Schülerzeitung fair und
ausgewogen berichten soll.
•
eine Schülerzeitung im
Rahmen der Schülermit-
verantwortung (SMV) oder
als Druckwerk im Sinne des
Bayerischen Pressegesetzes
(BayPrG) erscheinen kann.