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2. Gremien der Elternvertretung

für allgemein bildende und berufliche Schulen

Die Elternvertretungen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen

3

in

Bayern sind unterschiedlich aufgebaut. Welche Gremien inwelcher Schulart bestehen,

wird aus folgender Tabelle deutlich:

II. Rechte und Aufgaben der Elternvertretung

Grund-

schule

Mittel-

schule

Förder-

schule

Real-

schule

Gymna-

sium

Fach-

ober-

schule

Wirt-

schafts-

schule

Berufs-

fach-

schule

Landesschulbeirat

(42 Personen, davon 8 Elternvertreter)

X

X

X

X

X

X

X

X

Landeselternrat

(rechtl. möglich, aber nicht konstituiert)

(X)

(X)

(X)

(X)

(X)

(X)

(X)

(X)

Gemeinsamer Elternbeirat

einer Kommune (GEB)

X

X

X

Schulforum

4

4a

X

X

X

X

X

X

X

Elternbeirat einer Schule

(EB)

X

4b

X

4b

X

X

X

X

X

teilweise

Klassenelternsprecher

(KES)

X

X

an FZ

auf Be-

schluss

des EB

auf Be-

schluss

des EB

auf Be-

schluss

des EB

auf Be-

schluss

des EB

3

Innerhalb der beruflichen Schulen gibt es nur an den Wirtschaftsschulen (WS), Fachoberschulen

(FOS) und Berufsfachschulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, eine Elternvertretung.

4

Bei den Berufsschulen einschließlich der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des Schulforums wahr.

4a

Bei Grundschulen ist, soweit das Schulforum zu beschließen hat oder zu beteiligen ist, der Eltern-

beirat zu beteiligen.

4b

In einem Schulverbund sollen die Elternbeiräte einen gemeinsamen Verbundelternbeirat wählen.