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2. Gremien der Elternvertretung
für allgemein bildende und berufliche Schulen
Die Elternvertretungen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen
3
in
Bayern sind unterschiedlich aufgebaut. Welche Gremien inwelcher Schulart bestehen,
wird aus folgender Tabelle deutlich:
II. Rechte und Aufgaben der Elternvertretung
Grund-
schule
Mittel-
schule
Förder-
schule
Real-
schule
Gymna-
sium
Fach-
ober-
schule
Wirt-
schafts-
schule
Berufs-
fach-
schule
Landesschulbeirat
(42 Personen, davon 8 Elternvertreter)
X
X
X
X
X
X
X
X
Landeselternrat
(rechtl. möglich, aber nicht konstituiert)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
Gemeinsamer Elternbeirat
einer Kommune (GEB)
X
X
X
–
–
–
–
–
Schulforum
4
–
4a
X
X
X
X
X
X
X
Elternbeirat einer Schule
(EB)
X
4b
X
4b
X
X
X
X
X
teilweise
Klassenelternsprecher
(KES)
X
X
an FZ
auf Be-
schluss
des EB
auf Be-
schluss
des EB
auf Be-
schluss
des EB
–
auf Be-
schluss
des EB
–
3
Innerhalb der beruflichen Schulen gibt es nur an den Wirtschaftsschulen (WS), Fachoberschulen
(FOS) und Berufsfachschulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, eine Elternvertretung.
4
Bei den Berufsschulen einschließlich der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des Schulforums wahr.
4a
Bei Grundschulen ist, soweit das Schulforum zu beschließen hat oder zu beteiligen ist, der Eltern-
beirat zu beteiligen.
4b
In einem Schulverbund sollen die Elternbeiräte einen gemeinsamen Verbundelternbeirat wählen.