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Eine grundsätzliche Genehmigung einer Elternbeiratsveranstaltung durch die Schul-
leitung ist nicht nötig, lediglich eine Information über die Inhalte sollte erfolgen. Soll
die Veranstaltung in der Schule stattfinden, muss sich der Elternbeirat mit der Schul-
leitung über benötigte Räumlichkeiten und den Termin abstimmen. Da der Eltern-
beirat in diesem Fall eine vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit wahrnimmt, ist die
Schulleitung (in Vertretung des Schulaufwandsträgers) verpflichtet, geeignete
Räume und Einrichtungen im Rahmen des Möglichen zur Verfügung zu stellen.
Es ist Aufgabe des Elternbeirats, über „Wünsche, Anregungen und Vorschläge der
Eltern zu beraten“.
Im Zentrum der Arbeit des Elternbeirats stehen die Anliegen aller Eltern. Damit die
Eltern beim Elternbeirat auch wirklich Wünsche, Anregungen und Vorschläge ein-
bringen, muss der Elternbeirat sich bei den Eltern als ihre Interessensvertretung
präsentieren und immer wieder in Erinnerung bringen, z.B. durch Infobriefe, Aus-
hänge imSchulgebäude und Präsenz bei Veranstaltungen. Nur dann findet ein Dialog
zwischen Elternvertretung und Elternschaft überhaupt statt.
In den Schulen gibt es vielfältigeMöglichkeiten für die Eltern, sich zu informieren bzw.
für den Elternbeirat den Kontakt mit den Eltern zu pflegen, z.B.:
•
Klassenelternversammlungen
•
Kontakte über die Website des Elternbeirats
•
Elterntreffs des Elternbeirats
•
spontane Kontakte, z.B. am Elternsprechtag
•
regelmäßige Telefonate mit Eltern
•
Klassenfeste und andere schulische Veranstaltungen
•
Elternrundbrief des Elternbeirats
•
Befragung zu schulrelevanten Themen
Eltern wünschen eine direkte Erreichbarkeit des Elternbeirats ohne die Einbeziehung
einer schulischen Zwischeninstanz. ImRahmen der Eigenverantwortung sollten die
Schulen über die Form der (direkten) Kommunikation zwischen Eltern und Eltern-
beirat eine Beschlussfassung im Elternbeirat anstreben. Wenn dies auch online
möglich sein soll, muss auf der Homepage eine entsprechende Kontaktmöglichkeit
geschaffen werden (z. B. durch Angabe einer E-Mail-Adresse elternbeirat@
musterschule.bayern). Bei einer Einwilligung der einzelnen Elternbeiratsmitglieder
können zusätzlich die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und/oder E-Mail-
Adresse) der einzelnen Elternbeiratsmitglieder aufgeführt werden. Das ent-
sprechende Musterformular „Muster-Einwilligungserklärung Elternbeirat“ zur Ein-
willigung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ist zu verwenden
(https://www.km.bayern.de/ministerium/recht/datenschutz.html–> Bekannt-
machungen, Handreichungen und Muster –> Mustereinwilligungserklärungen zur
Verwendung durch die Schulen).
5. Anregungen durch
die Eltern
Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BayEUG