22
Es ist Aufgabe des Elternbeirats, „durch gewählte Vertreter an den Beratungen des
Schulforums teilzunehmen, (…)“.
Für Grundschulen, an denen kein Schulforum eingerichtet wird, gibt es eigene
Regelungen. An Berufsschulen nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des
Schulforums wahr. (siehe auch Teil II Nr. 5 Schulforum.)
An allen Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymna-
sien, Fachoberschulen und an Berufsfachschulen, an denen die Schulpflicht erfüllt
werden kann, sowie an entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förde-
rung wird ein
Elternbeirat
gebildet. Seine
Zusammensetzung
regelt das BayEUG.
Weitere Mitglieder mit beratender Funktion können bis zu einemDrittel der gesetz-
lichen Mitgliederzahl hinzugezogen werden.
Durch die Angleichung der Regelungen an Grundschulen, Mittelschulen und För-
derschulen (Art. 66 BayEUG) und die Zusammenfassung der Regelungen für die
verschiedenen Schularten in der Bayerischen Schulordnung bestehen für diemeisten
Schularten einheitliche Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass für die Einladung zur
Wahl und für die ordnungsgemäße Durchführung die jeweilige Schulleitung verant-
wortlich ist.
DieMitglieder des Elternbeirats werden für zwei Jahre direkt von den Eltern gewählt.
Der Elternbeirat besteht an allen Schularten aus mindestens fünf und höchstens
zwölf Mitgliedern.
Das Wahlverfahren regelt der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleitung.
Es besteht grundsätzlich dieMöglichkeit einer Online-Wahl. Genauere Informationen
hierzu sind unter
www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/schulfamilie.htmlzu finden.
5
6. Teilnahme an Beratungen
des Schulforums
Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BayEUG
Wahlmodalitäten
Art. 64 Abs. 1 und Art. 66 BayEUG
§ 13 Abs. 2 BaySchO
§ 14 Abs. 2 BaySchO
§ 16 Abs. 2 BaySchO
Art. 66 Abs. 1 Satz 1
2. Halbsatz BayEUG
§ 14 Abs. 2 Satz 1 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 BaySchO
II. Rechte und Aufgaben der Elternvertretung
5
Die Elternverbände bieten Musterwahlordnungen an, die in Zusammenarbeit mit dem
Kultusministerium erstellt wurden. Siehe Internetadressen der Elternverbände auf Seite 37.