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Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern einer Schule. Er ist ein Organ der Schule.

Da der Elternbeirat jedoch – wie auch die Schule selbst – keine eigene Rechtsper-

sönlichkeit besitzt, kann er nicht als Rechtsperson auftreten und kann damit z.B.

keine Verträge schließen oder ein eigenes Konto führen.

Was bedeutet das konkret?

Der Elternbeirat ist nicht weisungsgebunden.

Das heißt, der Elternbeirat legt Arbeitsweise, Themen und Zielsetzungen im

Rahmen des BayEUG und der jeweiligen Schulordnung nach seinen Vorstellungen

fest. Die Schulleitung kann keinen Einfluss auf den Geschäftsgang nehmen, muss

aber gehört werden.

Der Elternbeirat ist unabhängig in der Organisation seiner Tätigkeit.

Beispiel 1:

Der Elternbeirat kann im Einvernehmen mit der Schulleitung das

Wahlverfahren zumElternbeirat selbst festlegen. Darüber hinaus kann er an Real-

schule, Wirtschaftsschule und Gymnasium die Aufgaben der Klassenelternspre-

cher bestimmen.

Beispiel 2:

Die Mitglieder des Elternbeirats wählen die Funktionsträger

(den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter) und die Mitglieder für das Schul-

forum.

Beispiel 3:

Der Elternbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben (z.B. über

die Wahl der Funktionsträger und die Aufgabenverteilung).

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Beispiel 4:

Der Elternbeirat kann weitere wählbare Mitglieder mit beratender

Funktion hinzuziehen, z.B. Fachleute zu bestimmten Themen oder für bestimmte

Projekte.

Beispiel 5:

Der Elternbeirat organisiert seine Sitzungen selbst und lädt nach

Bedarf Gäste ein. Die Beratung und die Beschlussfassungen schulischer Gremien

können unter Berücksichtigung verschiedener Voraussetzungen durch Ein-

beziehung digitaler oder fernmündlicher Hilfsmittel organisiert werden.

Rechtlicher Status

Art. 65 BayEUG

s. S. 26

§ 15 Abs. 4 Satz 1 BaySchO

§§ 13, 15 Abs. 1 Satz 2 BaySchO

Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayEUG

§15 Abs. 3 BaySchO

Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayEUG

Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayEUG

§ 15 Abs. 4 Satz 3 BaySchO

§ 18a BaySchO

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Die Elternverbände haben Mustergeschäftsordnungen erarbeitet.

Siehe Internetadressen der Elternverbände auf Seite 37.