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Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern einer Schule. Er ist ein Organ der Schule.
Da der Elternbeirat jedoch – wie auch die Schule selbst – keine eigene Rechtsper-
sönlichkeit besitzt, kann er nicht als Rechtsperson auftreten und kann damit z.B.
keine Verträge schließen oder ein eigenes Konto führen.
Was bedeutet das konkret?
•
Der Elternbeirat ist nicht weisungsgebunden.
Das heißt, der Elternbeirat legt Arbeitsweise, Themen und Zielsetzungen im
Rahmen des BayEUG und der jeweiligen Schulordnung nach seinen Vorstellungen
fest. Die Schulleitung kann keinen Einfluss auf den Geschäftsgang nehmen, muss
aber gehört werden.
•
Der Elternbeirat ist unabhängig in der Organisation seiner Tätigkeit.
Beispiel 1:
Der Elternbeirat kann im Einvernehmen mit der Schulleitung das
Wahlverfahren zumElternbeirat selbst festlegen. Darüber hinaus kann er an Real-
schule, Wirtschaftsschule und Gymnasium die Aufgaben der Klassenelternspre-
cher bestimmen.
Beispiel 2:
Die Mitglieder des Elternbeirats wählen die Funktionsträger
(den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter) und die Mitglieder für das Schul-
forum.
Beispiel 3:
Der Elternbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben (z.B. über
die Wahl der Funktionsträger und die Aufgabenverteilung).
6
Beispiel 4:
Der Elternbeirat kann weitere wählbare Mitglieder mit beratender
Funktion hinzuziehen, z.B. Fachleute zu bestimmten Themen oder für bestimmte
Projekte.
Beispiel 5:
Der Elternbeirat organisiert seine Sitzungen selbst und lädt nach
Bedarf Gäste ein. Die Beratung und die Beschlussfassungen schulischer Gremien
können unter Berücksichtigung verschiedener Voraussetzungen durch Ein-
beziehung digitaler oder fernmündlicher Hilfsmittel organisiert werden.
Rechtlicher Status
Art. 65 BayEUG
s. S. 26
§ 15 Abs. 4 Satz 1 BaySchO
§§ 13, 15 Abs. 1 Satz 2 BaySchO
Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayEUG
§15 Abs. 3 BaySchO
Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayEUG
Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayEUG
§ 15 Abs. 4 Satz 3 BaySchO
§ 18a BaySchO
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Die Elternverbände haben Mustergeschäftsordnungen erarbeitet.
Siehe Internetadressen der Elternverbände auf Seite 37.