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Sonderpädagogische Förderung:
Jedes Kind bestmöglich fördern
Inklusion ist die Aufgabe aller Schulen. Kindern und Jugendlichen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen verschiedene
Lernorte zur Verfügung: Vom Lernort allgemeine Schule (Unter
richt in der Schule vor Ort mit Unterstützung durch Mobile Sonder
pädagogische Dienste, Kooperationsklassen, Partnerklassen,
Schulen mit dem Schulprofil Inklusion ggf. in Tandemklassen etc.)
bis hin zum spezialisierten Lernort Förderschule. Für Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es in Bayern ein breit
gefächertes Förderangebot in folgenden Förderschwerpunkten:
•
Sehen
•
Hören
•
körperliche und motorische Entwicklung
•
Sprache
•
emotionale und soziale Entwicklung
•
Lernen
•
geistige Entwicklung
Zur Beratung bei der Wahl der am besten geeigneten Schule steht
neben den Schulen und den Staatlichen Schulberatungsstellen auch
die „Inklusionsberatung am Schulamt“ zur Verfügung. Grundsätzlich
entscheiden die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten bei der Wahl
des bestmöglichen Förderorts. Der einmal gewählte Förderort ist
nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förderschule an die
Regelschule zu einem späteren Zeitpunkt und umgekehrt ist möglich.
Übertrittsverfahren
Bei entsprechender Eignung können Schüler mit sonderpädago
gischem Förderbedarf das Gymnasium, die Realschule, die Wirt
schaftsschule oder entsprechende Förderschulen besuchen. Es
gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Übertrittsverfahren
in eine weiterführende Schule. Auch Förderschulen können auf
Antrag der Erziehungsberechtigten ein Übertrittszeugnis ausstellen.
Lehrpläne und Abschlussmöglichkeiten
an Förderschulen
Im Bereich der Förderschulen gibt es folgende schulische Lernorte:
•
Förderzentren, die je nach Förderschwerpunkt nach demLehrplan
der Grundschule und der Mittelschule oder einem förderschwer
punktbezogenen Lehrplan unterrichten (Förderschwerpunkt
Lernen, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).