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Realschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Berufsfach
schulen und Fachoberschulen, jeweils zur sonderpädagogischen
Förderung.
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An Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, die nach den
Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichten, können Ab
schlüsse der entsprechenden allgemeinen oder beruflichen Schulen
erreicht werden. An Förderzentren, die nach Lehrplänen in den
Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung unter
richten, werden auch eigenständige Abschlüsse ermöglicht.
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Schulen/Klassen für Kranke
Schüler aller Schularten, die sich für längere Zeit in einem Kranken
haus aufhalten oder dort wiederholt stationär behandelt werden
müssen, besuchen Schulen für Kranke oder Klassen für Kranke
an Förderschulen. Auch hier können Prüfungen zum Erwerb von
Schulabschlüssen abgelegt werden.
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Autismus-Spektrum-Störung
Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung werden – unabhängig
davon, ob sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben –
entsprechend der individuellen Voraussetzungen an allen Schul
arten unterrichtet.
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Weitere Informationen finden Sie unter:
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www.km.bayern.de/Inklusion»
www.km.bayern.de/zur-schulefuerkranke»
www.km.bayern.de/zur-foerderschuleDort finden Sie eine Broschüre mit umfassenden Informationen
zu den weiterführenden Schulen und zumÜbergang Schule-Beruf.