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Öffentliche und private Schulen bieten
vielfältige Lernwege
In Bayern gibt es öffentliche und private Schulen. Die Eltern können
in eigener Verantwortung die Wahl zwischen öffentlichen und
privaten Schulen treffen.
Öffentliche Schulen
Öffentliche Schulen unterteilen sich in staatliche und kommunale
Schulen. Die Zeugnisse der staatlichen und kommunalen Schulen
verleihen die gleichen Berechtigungen.
Private Schulen
Die privaten Schulen sind im Rahmen der Gesetze frei in der Ent
scheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder welt
anschauliche Unterrichtsorganisation. Man unterscheidet zwischen
Ersatzschulen (staatlich genehmigte und staatlich anerkannte
Schulen) und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen entsprechen in
ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen. Ergän
zungsschulen sind mit öffentlichen Schulen nicht vergleichbar.
Ersatzschulen sind unterteilt in:
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Staatlich anerkannte Schulen
An diesen Schulen gelten für die Aufnahme, das Vorrücken und
beim Schulwechsel sowie bei der Durchführung von Prüfungen
die gleichen Bestimmungen wie an den öffentlichen Schulen.
Zeugnisse der staatlich anerkannten Ersatzschulen verleihen daher
die gleichen Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen.
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Staatlich genehmigte Schulen
Zeugnisse der staatlich genehmigten Ersatzschulen verleihen
nicht dieselben Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen.
Diese können nur durch eine zusätzliche staatliche Prüfung
erreicht werden.