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16 Schulbegleitung und sonstige außer
schulische Unterstützungssysteme
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Schulbegleitung
Was ist eine Schulbegleitung und wer bekommt sie?
Reichen die schulischen Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit
Behinderung nicht aus und besteht aufgrund der Behinderung ein
spezifischer und individueller Hilfebedarf, so kann gegebenenfalls
eine Schulbegleitung während des Schulalltags unterstützen.
Eine Schulbegleitung, auch persönliche Assistenz genannt,
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leistet lebenspraktische Hilfestellungen (z.B. beim An- und Aus
ziehen eines Kindes mit einer entsprechenden Körperbehinderung),
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übernimmt pflegerische Tätigkeiten (z.B. Hilfe beim Toilettengang),
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gibt Hilfen zur Mobilität (z.B. für blinde Schülerinnen und Schüler),
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unterstützt bei der Kommunikation (z.B. bei Kindern mit Autismus)
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leistet Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.
Schulbegleiter sind keine Zweitlehrkräfte. Die schulpädagogische
und didaktische Verantwortung für die Vermittlung des Lehrstoffes
an junge Menschen mit Behinderung obliegt ausschließlich den
Lehrkräften. Eine Behinderung oder ein sonderpädagogischer
Förderbedarf berechtigt nicht automatisch zu einer Schulbegleitung
bzw. erfordert diese.
Wie und wo beantrage ich eine Schulbegleitung?
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Bei Besuch einer Realschule, eines Gymnasiums, einer Wirt
schaftsschule und deren entsprechenden Förderschulen, insbe
sondere Förderzentren: Zuständig für die Bewilligung einer
Schulbegleitung sind die Träger der Eingliederungshilfe. Dies ist
bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung und Sinnes
schädigungen bzw. einer Mehrfachbehinderung der örtlich
zuständige Bezirk und bei einer seelischen Behinderung Ihr örtlich
zuständiges Jugendamt. Der Bezirk bzw. das Jugendamt (siehe
Kontaktdaten S. 64 ff.) prüft den Hilfebedarf Ihres Kindes und
entscheidet, ob eine Schulbegleitung die notwendige und richtige
Maßnahme ist, um den individuellen Hilfebedarf zu decken.
Erforderlich dafür ist ein Antrag, den Sie als Erziehungsberechtige(r)
für Ihr Kind stellen. Ihre Schule gibt in Zusammenarbeit mit dem