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MSD eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer Schulbeglei
tung ab. Suchen Sie deshalb im Vorfeld das Gespräch sowohl
mit der Schule, als auch mit dem Träger der Eingliederungshilfe.
Die Inklusionsberatung am Schulamt (siehe Kontaktdaten S. 64 ff.)
kann Sie hierbei ebenfalls unterstützen. Empfehlenswert ist die
Organisation einer Schulbegleitung durch einen privaten Anbieter.
Dies sind häufig Wohlfahrtsverbände.
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Bei Besuch einer beruflichen Schule, insbesondere Berufsschule
und Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, können
Sie sich an die Bezirke, Jugendämter oder auch an die Arbeits
agentur wenden. Diese werden nach den sozialrechtlichen
Bestimmungen untereinander klären, wer zuständig ist.
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Organisationsmöglichkeiten einer Schulbegleitung
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Die Schulbegleitung wird von einem Dienst oder einer privaten
Förderschule zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Beträge
für die Schulbegleitung werden von den Bezirken und den
Jugendämtern bezahlt.
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Die Eltern des Kindes beschäftigen und entlohnen den/die eigens
gewählten Schulbegleiter/in selbst (Arbeitgebermodell) und
erhalten die Aufwendungen im Erstattungsverfahren vom Kostenträger
zurück.
Sonstige außerschulische
Unterstützungsmöglichkeiten
Zum Teil bedarf es auch der sächlichen Unterstützung (z.B. Mikro-
Port-Anlage bei Hörbeeinträchtigungen) durch außerschulische
Kostenträger, insbesondere durch Krankenkasse oder Eingliede
rungshilfe. Besprechen Sie rechtzeitig mit dem bisherigen Kosten
träger, inwieweit eine Unterstützung nach dem Schulwechsel
besteht.
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