Zusätzliche Belegung in Kunst, Musik oder
Sport (Additum)
•
Wenn Sie
Kunst
oder
Musik
als
schrift-
liches Abiturprüfungsfach
wählen möch-
ten, belegen Sie zusätzlich zum regulären
Kunst- bzw. Musikunterricht ein sogenanntes
Additum (zusätzliche Unterrichtsstunde/n),
um die fachpraktischen Grundlagen für die
Abiturprüfung zu legen. Dieses verpflichtende
Additum ist im Fach Kunst – Bildnerische
Praxis – zweistündig, im Fach Musik – Instru-
ment (ggf. Gesang) – einstündig.
•
Wenn Sie
Sport
als
schriftliches oder als
mündliches Abiturprüfungsfach
wählen
möchten, müssen Sie ein zweistündiges
Additum – Sporttheorie – belegen, um die
fachtheoretischen Grundlagen für die Abitur-
prüfung zu erwerben.
•
Mit Belegung eines Additums bestimmen
Sie bereits in Jahrgangsstufe 10 verbindlich
eines Ihrer zwei frei wählbaren Abiturprü-
fungsfächer und Sie entscheiden sich dafür,
eine „besondere Fachprüfung“ abzulegen
(vgl. S. 28). Die Option auf eine spätere
Umwahl des Abiturprüfungsfachs entfällt
somit.
•
Die Teilnahme an einem Additum setzt im
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10
mindestens die Note 3 voraus. In Musik sind
zudem angemessene Fertigkeiten im Spiel
eines anerkannten Musikinstruments (ggf.
Gesang) nachzuweisen.
Verpflichtende zusätzliche Belegung (Additum)
Kunst
Musik
Sport
Art der Abiturprüfung, die ein Additum
voraussetzt (vgl. auch S. 28/29)
schriftlich
schriftlich
schriftlich
und mündlich
Festlegung als Abiturprüfungsfach in Jgst. 10
ja
ja
ja
Inhalte des Additums
Bildnerische
Praxis
Instrument
(ggf. Gesang)
Sporttheorie
Wochenstundenzahl des Additums
pro Jgst.
2
1
2
Damit sind von 4 bzw. 5 Stunden zur
individuellen Profilbildung (vgl. S. 9) festgelegt
4
2
4
Voraussetzungen (Jgst. 10)
mind. Note 3
mind. Note 3;
Nachweis ange-
messener Fertig-
keiten im Spiel
eines Instruments
(ggf. Gesang)
mind. Note 3
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