Leistungsnachweise
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Große Leistungsnachweise
(Schulaufgaben)
In jedem Ausbildungsabschnitt schreiben
Sie in den belegten Fächern
je eine Schul-
aufgabe
, nicht jedoch in den Seminaren
(Erläuterung vgl. unten).
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Kleine Leistungsnachweise
In jedem Ausbildungsabschnitt werden in
allen Fächern
mindestens zwei kleine
Leistungsnachweise
, darunter
mindestens
ein mündlicher
, erbracht.
Kleine Leistungsnachweise sind z.B. münd-
liche und praktische Leistungen, angekün-
digte Tests, Leistungen im Rahmen von
Projekten, Präsentationsleistungen, Prakti-
kumsberichte, ggf. auch Stegreifaufgaben
und Kurzarbeiten.
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Leistungsnachweise in den Seminaren
Über die Festlegung der Leistungserhebun-
gen in den Seminaren werden Sie von Ihrer
Schule informiert. Hierfür gilt der folgende
Rahmen:
– Im
W-Seminar
wird in den Ausbildungs-
abschnitten 11/1 und 11/2 jeweils eine
Halbjahresleistung
aus jeweils
mindes-
tens zwei kleinen Leistungsnachweisen
(keine Schulaufgaben) gebildet, sodass
Sie also zwei Mal bis zu 15 Punkte für die
Gesamtqualifikation erwerben können.
Hinzu kommt die
Gesamtleistung in der
Seminararbeit
mit max. 30 Punkten, wobei
die Arbeit dreifach, deren Präsentation ein-
fach gewichtet wird.
– Im
P-Seminar
werden
keine Halbjahres-
leistungen
gebildet. Stattdessen wird
über den gesamten Zeitraum (11/1 bis 12/1)
eine
Gesamtleistung von bis zu 30 Punk-
ten
aus
mindestens zwei kleinen Leis-
tungsnachweisen
(keine Schulaufgaben)
ermittelt.
Ermittlung der Halbjahresleistungen
in den Fächern
Ihre Leistungen werden am Ende eines jeden
Ausbildungsabschnitts zu einer
Halbjahres-
leistung
zusammengefasst und in einer
End-
punktzahl von bis zu 15 Punkten
ausge-
drückt. Das Ergebnis der Schulaufgabe und
der Durchschnitt der kleinen Leistungsnach-
weise werden dabei gleich gewichtet.
Halbjahresleistung (bis zu 15 Punkte)
Schulaufgabe
Durchschnitt der kleinen
Leistungsnachweise
1 : 1
Bitte beachten Sie, dass bei einer
Halbjahres-
leistung von 0 Punkten
(Note 6) der betref-
fende Kurs für das gesamte Schuljahr als nicht
belegt gilt. In der Regel bedeutet das, dass Sie
die Zulassung zur Abiturprüfung (vgl. S. 31)
nicht mehr erreichen können und in die vorher-
gehende Jahrgangsstufe zurücktreten müssen.
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