Durchführung der Wahl
An jedem Gymnasium wird in der Regel gegen
Ende des ersten Halbjahrs der Jahrgangsstufe
10 das Wahlinteresse der Schülerinnen und
Schüler ermittelt, um das
spezifische Angebot
der Schule
zusammenzustellen.
Keine Schule
ist in der Lage, alle Fächer des Wahlpflicht-
bzw. des Profilbereichs anzubieten.
Auch
das Seminarangebot orientiert sich an den
Möglichkeiten bzw. den Schwerpunktsetzun-
gen des einzelnen Gymnasiums. Die Schulen
treffen daher eine Auswahl, stellen diese den
Schülerinnen und Schülern zur Wahl und rich-
ten die durch ausreichendes Wahlinteresse
gesicherten Kurse und Seminare ein.
•
Ihre Schule passt das auf S. 18 abgebildete
Belegungsformular
schulspezifisch an und
bittet Sie, bis zum Frühjahr Ihre
Wahlent-
scheidung einzutragen.
•
Das ausgefüllte und unterschriebene Formu-
lar ist
grundsätzlich für beide Jahrgangs-
stufen
der Qualifikationsphase
verbindlich
.
Änderungen der ursprünglichen Belegungs-
entscheidungen sind nur in geringem Umfang
– für Jahrgangsstufe 11 zu Beginn von 11/1,
für Jahrgangsstufe 12 zu Beginn von 12/1 –
möglich.
•
Das dritte schriftliche Abiturprüfungsfach
und die beiden mündlichen
Abiturprüfungs-
fächer
müssen verbindlich erst in Jahrgangs-
stufe 12 gewählt werden (vgl. S. 26 ff.). Für
die Wahl der Fächer Kunst, Musik und Sport
gilt die auf S. 28 erläuterte Ausnahme.
•
Bei Ihren Wahlentscheidungen im Profil-
bereich müssen Sie auch Ihre eigene Leis-
tungsfähigkeit angemessen einschätzen.
Die erforderliche Mindestbelegung soll-
ten Sie nicht wesentlich überschreiten.
Nur in Ausnahmefällen kann die Abwahl von
Kursen, die die Belegungsverpflichtung über-
schreiten, genehmigt werden.
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Das Belegungsformular sowie ein
Beispiel
für eine korrekte Belegung finden Sie auf der
folgenden Doppelseite 18/19.
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Bei
Fragen
hilft Ihnen die
Oberstufenkoor-
dinatorin bzw. der -koordinator
Ihres
Gymnasiums gerne weiter. Auch der „Fächer-
planer“ im Oberstufenportal kann Sie auf dem
Weg zu Ihrer Wahlentscheidung unterstützen.
www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ faecherplaner17
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