Einbringungsverpflichtung
Aus der
Qualifikationsphase
(Ausbildungsabschnitte 11/1 mit 12/2) gehen
40 Halbjahresleistungen
in die Abiturnote (Gesamtqualifikation, vgl. S. 20) ein. In den
fünf Abiturprüfungsfächern
werden
jeweils
alle vier Halbjahresleistungen
eingebracht. In den übrigen Fächern haben Sie in der Regel
die Möglichkeit, jeweils eine der Halbjahresleistungen zu streichen (vgl. Einbringungsbeispiel auf S. 25).
Die aus der Qualifikationsphase einzubringenden Halbjahresleistungen setzen sich aus
30 Ein-
bringungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich
und
10 Einbringungen aus dem Profil-
bereich
wie folgt zusammen:
Pflicht-/Wahlpflichteinbringung
HJL
Deutsch*
4
Mathematik*
4
Fortgeführte Fremdsprache*
4
Religionslehre (bzw. Ethik)
3
Geschichte + Sozialkunde
3
Geographie/Wirtschaft und Recht
3
Kunst/Musik
3
Naturwissenschaft 1 (B/C/Ph)
3**
Naturwissenschaft 2 (B/C/Ph)/
weitere Fremdsprache/
fortgeführte Informatik
1
4. HJL für 4. Abiturprüfungsfach
1
4. HJL für 5. Abiturprüfungsfach
1
Summe
30
Profileinbringung
HJL
W-Seminar
11/1 und 11/2 (2 x 15 P.)
2
Seminararbeit (30 P.)
entspricht
2
P-Seminar (30 P.)
entspricht
2
Weitere HJL, z.B.
noch nicht berücksichtigte HJL aus
dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich
in weiteren Wahlpflichtfächern
in Fächern des Zusatzangebots
(vgl. S. 13) und Sport (pro Fach bis zu
höchstens 3 Einbringungen)
bei profilspezifischer Belegung bzw.
Abiturprüfungsfachwahl, z.B. neu einset-
zende spät beginnende Fremdsprache
4
Summe
10
* Verpflichtende Abiturprüfungsfächer
**Wenn keine Nw 2 belegt wird, müssen in der Nw 1 alle 4 HJL
eingebracht werden, eine davon ist dem Bereich der Profil-
einbringungen zu entnehmen. Das Fach fortgeführte Informatik
hat
nicht
den Status einer Naturwissenschaft.
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