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Einbringungsverpflichtung

Aus der

Qualifikationsphase

(Ausbildungsabschnitte 11/1 mit 12/2) gehen

40 Halbjahresleistungen

in die Abiturnote (Gesamtqualifikation, vgl. S. 20) ein. In den

fünf Abiturprüfungsfächern

werden

jeweils

alle vier Halbjahresleistungen

eingebracht. In den übrigen Fächern haben Sie in der Regel

die Möglichkeit, jeweils eine der Halbjahresleistungen zu streichen (vgl. Einbringungsbeispiel auf S. 25).

Die aus der Qualifikationsphase einzubringenden Halbjahresleistungen setzen sich aus

30 Ein-

bringungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich

und

10 Einbringungen aus dem Profil-

bereich

wie folgt zusammen:

Pflicht-/Wahlpflichteinbringung

HJL

Deutsch*

4

Mathematik*

4

Fortgeführte Fremdsprache*

4

Religionslehre (bzw. Ethik)

3

Geschichte + Sozialkunde

3

Geographie/Wirtschaft und Recht

3

Kunst/Musik

3

Naturwissenschaft 1 (B/C/Ph)

3**

Naturwissenschaft 2 (B/C/Ph)/

weitere Fremdsprache/

fortgeführte Informatik

1

4. HJL für 4. Abiturprüfungsfach

1

4. HJL für 5. Abiturprüfungsfach

1

Summe

30

Profileinbringung

HJL

W-Seminar

11/1 und 11/2 (2 x 15 P.)

2

Seminararbeit (30 P.)

entspricht

2

P-Seminar (30 P.)

entspricht

2

Weitere HJL, z.B.

noch nicht berücksichtigte HJL aus

dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich

in weiteren Wahlpflichtfächern

in Fächern des Zusatzangebots

(vgl. S. 13) und Sport (pro Fach bis zu

höchstens 3 Einbringungen)

bei profilspezifischer Belegung bzw.

Abiturprüfungsfachwahl, z.B. neu einset-

zende spät beginnende Fremdsprache

4

Summe

10

* Verpflichtende Abiturprüfungsfächer

**Wenn keine Nw 2 belegt wird, müssen in der Nw 1 alle 4 HJL

eingebracht werden, eine davon ist dem Bereich der Profil-

einbringungen zu entnehmen. Das Fach fortgeführte Informatik

hat

nicht

den Status einer Naturwissenschaft.

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