Schriftliche Abiturprüfung
Die schriftlichen Prüfungen werden im Jahr
2022 imMai stattfinden. Informationen zum ver
bindlichen Zeitplan erhalten Sie von Ihrer Schule.
Diese wird Sie auffordern, bis spätestens zum
31. Januar in Jahrgangsstufe 12
Ihr
drittes
schriftliches Abiturprüfungsfach verbindlich
festzulegen
.
In
drei
von fünf
Abiturprüfungsfächern
legen
Sie eine schriftliche Prüfung ab (vgl. Tabelle auf
S. 26):
•
In den Fächern
Deutsch und Mathematik
ist diese schriftliche Abiturprüfung verpflich-
tend.
•
Drittes schriftliches Abiturprüfungsfach
können
folgende Fächer
sein: eine fort-
geführte Fremdsprache, eine Naturwissen-
schaft, fortgeführte Informatik, eine Gesell-
schaftswissenschaft, Religionslehre (bzw.
Ethik), Kunst, Musik oder Sport.
In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern kann
auf Antrag von Ihnen oder auf Anordnung des
Prüfungsausschusses eine mündliche Zusatz-
prüfung durchgeführt werden.
Besonderheiten
•
Weil in den Fächern Kunst, Musik sowie
Sport eine
besondere Fachprüfung
(zwei
Prüfungsteile: schriftlich-theoretischer
Teil + fachpraktischer Teil) abgelegt wird, ist
die Belegung eines
Additums
(vgl. S. 15)
Voraussetzung für deren Wahl als schriftliches
bzw. im Fall von Sport als schriftliches oder
mündliches Abiturprüfungsfach; daher legen
Sie die Abiturprüfung als besondere Fach-
prüfung in einem dieser Fächer
bereits im
Frühjahr der Jahrgangsstufe 10 verbind-
lich fest
.
Abiturprüfung
•
Wenn Sie als Schülerin oder Schüler eines
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Gymnasiums das Fach
Sozialkunde zwei-
stündig
belegt haben (vgl. S. 14), können
Sie es als eigenständiges schriftliches Abi-
turprüfungsfach wählen.
Weitere Informationen zu Prüfungsdauer und
-inhalten – auch zur besonderen Fachprüfung
in den Fächern Kunst, Musik und Sport – finden
Sie im Internet unter:
www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ abitur/schriftliche-abiturpruefung-
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