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ihrer kommunalen Planungshoheit den Standort einer Schule, soweit diese noch
nicht mit schnellem Internet versorgt ist, bei der Festlegung eines auszuschreiben
den Erschließungsgebietes im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung
berücksichtigen. Die Breitbandmanager der Ämter für Digitalisierung, Breitband
und Vermessung beraten die Gemeinden entsprechend mit dem Ziel, jede Schule
mit 50 MBit/s zu erschließen. Darüber hinaus hat jede Kommune schon jetzt die
Möglichkeit, über den aktuellen Rahmenvertrag für das bayerische Behördennetz
jeden Schulstandort mit jeder gewünschten Bandbreite anschließen zu lassen.
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Eine
zeitgemäße digitale Mindestausstattung
an Schulen ist die Grundlage für
digitale Bildung. Zuständig hierfür sind die Kommunen. Zu einer zeitgemäßen Aus
stattung gehört auch eine regelmäßige Ersatzbeschaffung und Ergänzung der vor
handenen IT-Ausstattung. Die Kommunen als Sachaufwandsträger bzw. die Schulen
könnten bei der Einrichtung, Ergänzung und Aktualisierung ihrer IT-Infrastruktur
unterstützt werden, wenn sie standardisierte Netzwerklösungen sowie Hard- und
Software über ein zentrales Online-Bestellportal, einen sogenannten „IT-Waren
korb für Schulen“, kostengünstig erwerben oder leasen könnten. Dies würde ins
besondere für kleinere Kommunen einen deutlichen Mehrwert darstellen. Da ein
solches Online-Bestellportal nur in enger Zusammenarbeit verschiedener Partner
entwickelt werden kann, schlägt das StMBW ein Aktionsbündnis „IT-Warenkorb für
Schulen“ vor.
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Der Einsatz der Privatgeräte von Lehrkräften sowie von Schülern im Unterricht gewinnt
zunehmend an Relevanz (
„Bring your own device“
, BYOD). Das StMBWwird die hierzu
bestehenden Initiativen weiter begleiten und unterstützen.
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Der angemessene Schutz persönlicher Daten ist stets sicherzustellen. Daher muss der
Datenschutz
mit der Weiterentwicklung der Bildungsinhalte sowie der Informations
technik Schritt halten. Dies ist bei der Einführung künftiger zentraler Angebote für die
Schulen zu berücksichtigen. Die Erfordernisse des pädagogischen Kontextes sind dabei
stets zu beachten.
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