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Mitreden, auch wenn es um Unterricht geht

Es steht jedem einzelnen Schüler zu,

vom Lehrer über dessen Unterrichtsplanung informiert und

– seiner Reife und seinem Kenntnisstand entsprechend – an der Planung, einschließlich der

Wahl von Unterrichtsmethoden, beteiligt zu werden.

Ihr sollt eure Meinungen und Bedürfnisse also einbringen, wenn es darum geht,

welche inhaltlichen Schwerpunkte im Unterricht gesetzt werden,

ob der Unterricht in Einzel- oder Doppelstunden oder unter völliger Auflösung des 45-Minuten-

Taktes, z. B. in Epochen oder Projekten, stattfinden soll,

ob ihr lieber einzeln, mit einem Partner oder in Gruppen arbeitet oder ob der Unterricht als

Lehrervortrag stattfinden soll.

Dies ist euer Recht als einzelne Schüler. Die Unterrichtsgestaltung ist jedoch kein Betätigungsfeld für

die SMV als Vertretungsorgan. Auch solltet ihr Folgendes bedenken: Ihr verfügt natürlich nicht über ein

didaktisches Fachwissen, wie es eure Lehrer haben, und werdet euch für den Unterricht wahrscheinlich

immer wieder das wünschen, was euch in der Vergangenheit bereits gefallen hat. Das kann langfristig

aber zu wenig sein. Deshalb bleibt die letzte Entscheidung über die Unterrichtsgestaltung natürlich

beim Lehrer als dem Fachmann. Dieser handelt letztlich im Interesse der Mehrzahl der Schüler, wenn

er da eingreift, wo didaktische oder pädagogische Anforderungen dies gebieten.

Beispielsweise kann die Aufgabe der Schule, den Schülern das überlieferte und bewährte Bildungsgut

zu erschließen (Art. 2 BayEUG), nicht unter dem Vorwand der Mitbestimmung aufgegeben werden. So

mag Lessings „Nathan der Weise“ euch jetzt vielleicht nicht ansprechen. Ein anderes Mal kann er euch

dennoch helfen, einen neuen Zugang zu religiösen Fragen zu finden. Und ist es nicht irgendwie schade,

wenn ihr beim internationalen Jugendaustausch betreten wegschauen müsst, als ihr – nachdem die

polnischen Schüler dran waren – aufgefordert werdet, nun doch mal ein deutsches Gedicht oder Volks-

lied vorzutragen? Was für den Lehrer vielleicht bequem wäre, nämlich nur das zu behandeln, was ge-

genwärtigen Moden und dem Zeitgeist gemäß ist, könnte euch später einmal sehr ärgern, wenn ihr als

Erwachsene bemerken müsstet, was euch in eurer Schulzeit vorenthalten wurde.

In diesem Prozess des gemeinsamen Gestaltens von Unterricht können also Lehrer und Schüler von-

einander lernen und daraus gemeinsam Nutzen ziehen. Solche Mitsprache von Schülern sollte überall

dort selbstverständlich sein, wo man Schule nicht mehr als Lehranstalt auffasst, sondern als einen

Lern- und Lebensraum, in dem alle Beteiligten beim Aufstellen von Regeln, aber auch bei der Fest-

legung von Unterrichtsvorhaben mitwirken.

Lernerfolg

Selbstbestimmung:

Verantwortungsbereiche gewähren, um freie

Entscheidungen zu treffen und diese umzusetzen

Selbstwirksamkeit:

die eigene Lebenswelt „Schule“ aktiv

mitgestalten

Kooperation und Zugehörigkeit:

förderliche soziale Beziehungen

aufbauen und sich so in die Schulgemeinschaft einbinden