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2. Ehrenamt und Versicherungsschutz
Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich. Die gewählten Elternvertreter an
öffentlichen Schulen sind im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im
Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. über die Ehrenamtsversicherung
des Freistaats Bayern gegen Unfallschäden versichert. Das betrifft auch die Wege
von und zu offiziellen Sitzungen und Veranstaltungen. Es werden nur Körperschäden
abgedeckt, nicht jedoch Sachschäden. Über die subsidiäre, d.h. nachrangige, Ehren-
amtsversicherung besteht ebenfalls ein Haftpflichtversicherungsschutz für Ehren-
amtliche. Wenn Elternvertreter bei schulischen Veranstaltungen (z. B. beim
Sommerfest) eine Aufgabe übernommen haben, sind sie ebenfalls versichert. Für
Elternvertreter an privaten Schulen gelten andere Regelungen.
Unter
www.stmas.bayern.de/fibel/sf_b011.phpfinden Sie die wesentlichen Infor-
mationen zu Fragen der Versicherung von ehrenamtlich Tätigen.
3. (Schul-)Fördervereine
An vielen Schulen sind Fördervereine entstanden. Sie sind wichtige Partner der
Schule.
Fördervereine geben Erziehungsberechtigten, ehemaligen Schülern und weiteren
Personen, Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich für die positive
Entwicklung „ihrer“ Schule einzusetzen.
(Schul-)Fördervereine sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und leisten
wichtige Unterstützung für die Schulen. Neben der finanziellen Unterstützung sehen
Fördervereine die Förderung und Pflege gemeinsamer Werte und Interessen sowie
der schulischen Bildung und Erziehung an der eigenen Schule als ihre Aufgabe und
wirken dadurch an der Weiterentwicklung des Schulprofils mit.
(Schul-)Fördervereine können Schulen insbesondere durch finanzielle Zuschüsse
zu einzelnen Aktivitäten (z.B. Theateraufführungen, SMV-Seminaren, Fahrten), zu
Projekten, zu speziellen Anschaffungen (z. B. Musikinstrumente, Sportgeräte,
spezielle Schulmöbel) sowie durch Hilfen für einzelne Schülerinnen und Schüler
unterstützen. Zudem kann ein Förderverein beispielsweise als Träger einer Mittags-
betreuung oder als Kooperationspartner bei der Durchführung der Bildungs- und
Betreuungsangebote in den offenen oder gebundenen Ganztagsangeboten tätig
werden.
Definition
Mögliche Unterstützungs-
schwerpunkte