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Elternbeirat und Förderverein arbeiten meist eng zusammen. Oft gibt es auch per-
sonelle Verflechtungen. Rechtlich sind Elternbeirat und Förderverein jedoch getrennt
zu betrachten:
•
Der Elternbeirat ist Organ der Schule und vertritt die Anliegen aller Erziehungs-
berechtigten der Schülerinnen und Schüler. Seine Stellung und Aufgaben sind
gesetzlich festgelegt.
•
Der Förderverein ist hingegen kein Organ der Schule, sondern ein privater Verein
außerhalb der Schule. Eine Mitgliedschaft eines Mitglieds der Schulfamilie im
Förderverein qua Amt (z.B. eines Elternbeiratsmitglieds) ist rechtlich nicht mög-
lich, hierzu ist jeweils eine eigenständige Entscheidung der jeweiligen Person
erforderlich.
•
Deshalb ist eine grundsätzliche Einbindung des Fördervereins in die Gremien der
Schule nicht möglich.
Durch die oftmals enge personelle Verflechtung zwischen den verschiedenen Mit-
gliedern der Schulgemeinschaft, den verschiedenen Gremien der Schule und dem
(Schul-)Förderverein ist in der Regel eine enge Einbindung des (Schul-)Förder-
vereins in das schulische Leben gegeben:
•
Die Schulleitungen pflegen einen engen und guten Kontakt mit den Fördervereinen.
•
Das Schulforum kann zur Behandlung einzelner TagesordnungspunkteMitglieder
des (Schul-)Fördervereins hinzuziehen.
•
Die Schulleitung kann Dritte, also auch Vertreter des Fördervereins, zur Beratung
einzelner Tagesordnungspunkte in der Lehrerkonferenz hinzuziehen.
•
Die Elternvertretungen können zur Sitzung des Elternbeirats zur Beratung einzel-
ner Angelegenheiten Vertreter des Fördervereins einladen.
•
Die Schulleitungen sind dazu angehalten, imZusammenhangmit den schulischen
Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung eine enge Abstimmung mit den
jeweiligen Kooperationspartnern bzw. Trägern zu halten. Das gilt auch, wenn
Fördervereine als Träger auftreten.
Mit der Gründung und Arbeit eines Fördervereins sind rechtliche, steuerliche und
organisatorische Fragen verbunden, die nicht immer einfach gelöst werden können.
Durch den Landesverband der Kita- und Schulfördervereine in Bayern (LSFV.Bayern)
e.V. steht den Fördervereinen eine professionelle Beratung zu formalen und prakti-
schen Fragen zur Verfügung
(https://lsfv.bayern/startseite/).
Beziehung zwischen Eltern-
beirat und Förderverein
§ 17 Abs. 1 BaySchO
§ 4 Abs. 3 BaySchO
§ 15 Abs. 4 BaySchO
Unterstützung bei
rechtlichen Fragen zum
(Schul-)Förderverein
III. Weitere Informationen für Eltern und Elternvertreter