Bildungsregionen in Bayern – Unsere Erfahrungen und Erkenntnisse - page 33

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5. Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe
Zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind die Förderung und Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen und der Schutz vor Gefahren für ihr Wohl mittels
eines weiten Leistungs- und Aufgabenspektrums. Kinder und Jugendliche sollen in
ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten gefördert werden. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind
die Landkreise und die kreisfreien Städte.
In zahlreichen (gemeinsamen) Bekanntmachungen der Ministerien, beispielsweise
zur Zusammenarbeit zwischen Schulen und Erziehungsberatungsstellen vom 18. Juli
1989, zur Regelung der institutionellen Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
vom 13. August 1996, in der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule
und Jugendarbeit mit dem Bayerischen Jugendring vom 28. Juni 2007 sowie im
Ratgeber „Gemeinsam geht´s besser“ zu nahezu allen Bereichen der
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wurde bereits verankert, gemeinsam
mit der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Kinder und Jugendliche in ihren
individuellen Fähigkeiten und Interessen zu fördern.
Darauf baut die Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ auf, die im Einvernehmen mit
dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration durchgeführt
wird, dem für die Kinder- und Jugendhilfe nach den Sozialgesetzbuch VIII
zuständigen Ressort. Ein Ziel der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ ist es, die
gesetzlich vorgesehene Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe
vor Ort weiter zu intensivieren. Bildungsregionen können in fachlicher und
organisatorischer Hinsicht zeigen, wie die Zusammenarbeit von Schule und Kinder-
und Jugendhilfe gut funktionieren kann. Die Verzahnung von Jugendhilfeplanung und
Schulentwicklungsplanung ist hierbei von herausragender Bedeutung. Nur wenn das
Prozedere auf einer den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII entsprechenden
Jugendhilfeplanung basiert, ist sichergestellt, dass die einzelnen Maßnahmen
langfristig und nachhaltig die Intention der Bildungsregion mit Leben erfüllen. Aus
Sicht des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist der
Gesamtprozess z.B. in den Bildungsregionen Bad Tölz-Wolfratshausen, Forchheim,
Kempten, München und Roth/Schwabach besonders gelungen.
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