Bildungsregionen in Bayern – Unsere Erfahrungen und Erkenntnisse - page 34

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Der Weg eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt zur Bildungsregion sieht die
enge Einbindung des örtlichen Jugendhilfeausschusses vor, der ein verpflichtend zu
bildender und im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel
beschließender Fachausschuss ist. Der örtliche Jugendhilfeausschuss befasst sich
mit allen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe. Er erörtert aktuelle
Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge für
die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, befasst sich mit der Jugendhilfeplanung und
der Förderung der freien Jugendhilfe, unterstützt und fördert die Vernetzung und
koordinierte Zusammenarbeit relevanter Einrichtungen und Dienste sowie die
Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung oder Schaffung positiver
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien. Die Mitglieder des
örtlichen Jugendhilfeausschusses werden zu den Dialogforen eingeladen und wirken
in den Arbeitskreissitzungen mit. Vor dem zweiten Dialogforum stellt der Landkreis
oder die Stadt die Arbeitsergebnisse dem örtlichen Jugendhilfeausschuss vor. Damit
ist sichergestellt, dass etwaige Anregungen der Jugendhilfe noch vor der
Fertigstellung der Bewerbung eingearbeitet werden können.
Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss formulierte in seinem Beschluss vom
12. März 2013 die Erwartungen der Kinder- und Jugendhilfe an Bildungsregionen in
Bayern. Dieses Zielpapier mit der Überschrift „Ohne Jugendhilfe keine
Bildungsregion“, wonach ein chancengerechter Zugang zu den verschiedenen
Bildungsformen und -angeboten, formalen wie non-formalen, für alle jungen
Menschen erforderlich ist, stellt eine wichtige Grundlage für die konzeptionelle Arbeit
in den teilnehmenden Landkreisen und Städten dar und ist abrufbar unter
.
Bildungsregionen müsse ein ganzheitliches
Bildungsverständnis zugrunde liegen. Alle an Bildungsprozessen beteiligten Akteure
müssten sich vernetzen, damit das, was man allgemeine Lebensführungskompetenz
nennt, erreicht werden kann. So fordert der Landesjugendhilfeausschuss, dass
Bildungsregionen neben den Angeboten der Schule insbesondere die Angebote und
Einrichtungen der Jugendarbeit, der Familienbildung, der Frühen Hilfen, der
Kindertagesbetreuung, der Jugendsozialarbeit insbesondere der Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS) und des erzieherischen Jugendschutzes berücksichtigen.
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