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Spezifisch ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik und

sonstige Fachkräfte unterrichten die Kinder in kleinen Klassen. Sie

können sehr individuell auf die einzelnen Kinder und deren Lern­

bedürfnisse eingehen. Zum Teil gibt es Therapeuten im Haus der

jeweiligen Schule. So können Unterricht und Therapie sinnvoll

miteinander verbunden werden. Der Unterricht im Förderzentrum

erfolgt nach dem Lehrplan der Mittelschule mit entsprechenden

Anpassungen an den Förderschwerpunkt (Hören, Sehen, körper­

liche und motorische Entwicklung). Im Förderschwerpunkt Lernen

wird nach dem LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt Lernen

unterrichtet, der auf dem Lehrplan der Mittelschule aufbaut. Im

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird nach dem Lehrplan

geistige Entwicklung unterrichtet. An den Realschulen und Fach­

oberschulen zur sonderpädagogischen Förderung erfolgt der

Unterricht nach dem jeweiligen Lehrplan der Realschule bzw.

Fachoberschule (zum Teil mit Anpassungen bezogen auf den

Förderschwerpunkt).

Rund die Hälfte der Förderschulen in Bayern sind private Schulen.

Bis auf wenige Ausnahmen müssen Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf kein Schulgeld zahlen.

Für alle Schularten gilt:

Für Schülerinnen und Schüler mit Beein

trächtigungen sind schulartübergreifend Möglichkeiten der Unter

stützung in einem Dreiklang aus

individueller Unterstützung, Nach

teilsausgleich und Notenschutz in

der Bayerischen Schulordnung

geregelt (§§ 31 ff.). Ausführliche

Informationen hierzu bietet das

Handbuch „Individuelle Unterstüt

zung – Nachteilsausgleich – Noten

schutz“.

www.km.bayern.de/ download/17664_handbuch_ individuelle_unterstuetzung_ nachteilsausgleich_noten- schutz.pdf