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Spezifisch ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik und
sonstige Fachkräfte unterrichten die Kinder in kleinen Klassen. Sie
können sehr individuell auf die einzelnen Kinder und deren Lern
bedürfnisse eingehen. Zum Teil gibt es Therapeuten im Haus der
jeweiligen Schule. So können Unterricht und Therapie sinnvoll
miteinander verbunden werden. Der Unterricht im Förderzentrum
erfolgt nach dem Lehrplan der Mittelschule mit entsprechenden
Anpassungen an den Förderschwerpunkt (Hören, Sehen, körper
liche und motorische Entwicklung). Im Förderschwerpunkt Lernen
wird nach dem LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt Lernen
unterrichtet, der auf dem Lehrplan der Mittelschule aufbaut. Im
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird nach dem Lehrplan
geistige Entwicklung unterrichtet. An den Realschulen und Fach
oberschulen zur sonderpädagogischen Förderung erfolgt der
Unterricht nach dem jeweiligen Lehrplan der Realschule bzw.
Fachoberschule (zum Teil mit Anpassungen bezogen auf den
Förderschwerpunkt).
Rund die Hälfte der Förderschulen in Bayern sind private Schulen.
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf kein Schulgeld zahlen.
Für alle Schularten gilt:
Für Schülerinnen und Schüler mit Beein
trächtigungen sind schulartübergreifend Möglichkeiten der Unter
stützung in einem Dreiklang aus
individueller Unterstützung, Nach
teilsausgleich und Notenschutz in
der Bayerischen Schulordnung
geregelt (§§ 31 ff.). Ausführliche
Informationen hierzu bietet das
Handbuch „Individuelle Unterstüt
zung – Nachteilsausgleich – Noten
schutz“.
www.km.bayern.de/ download/17664_handbuch_ individuelle_unterstuetzung_ nachteilsausgleich_noten- schutz.pdf