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Auf S. 60 ff. finden Sie eine
Checkliste
, die Sie z. B. in einem
Beratungsgespräch unterstützen soll.
Allgemeine Schule oder Förderschule?
Im Regelfall kann Ihr Kind die allgemeine Schule besuchen. Sofern
es für eine Schulart bestimmte (schulartspezifische) Zugangsvor
aussetzungen gibt, gelten diese für Schülerinnen und Schüler mit
und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gleichermaßen (z.B.
ein entsprechendes Übertrittszeugnis für die Aufnahme in ein Gym
nasium, eine Realschule oder Realschule zur sonderpädagogischen
Förderung bzw. ein mittlerer Schulabschluss für den Besuch der
Fachoberschule).
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Die
allgemeinen Schulen
werden durch den Mobilen Sonder
pädagogischen Dienst (MSD) der Förderschule begleitet. Mittel
schulen mit dem Profil Inklusion haben eine Lehrkraft für Sonder
pädagogik vor Ort. Förderlehrkräfte (an den Mittelschulen) und
ggf. zusätzliche Lehrerstunden (z.B. Budgetstunden an Realschulen,
Gymnasien und beruflichen Schulen) sowie Schulpsychologen
und Beratungslehrkräfte unterstützen die inklusive Unterrichtung
an der allgemeinen Schule. Ferner stehen an den Schulen ggf.
auch Sozialpädagogen zur Verfügung, z.B. im Wege der Jugend
sozialarbeit an Schulen (JaS). Es gibt Schulen mit dem Profil
Inklusion, die für sich einen Schwerpunkt beim Thema Inklusion
entwickeln. Einzelne Schulen haben sich auf einzelne Behinderun
gen spezialisiert (z.B. Gisela-Gymnasium in München zum Förder
schwerpunkt Hören oder das Leibniz-Gymnasium in Altdorf für
körperlich eingeschränkte Schüler). Schülerinnen und Schüler mit
Behinderung können bei einem entsprechenden Bedarf auf der
Grundlage sozialrechtlicher Regelungen von der Eingliederungshilfe,
den Krankenkassen oder den Pflegekassen (z.B. Schulbegleiter,
Pflegekraft, Hörhilfen) unterstützt werden. Als Eltern bzw. Per
sonensorgeberechtigte haben Sie meist bereits solche Hilfen in
der Grundschulzeit für Ihr Kind in Anspruch genommen und
kennen die für Sie zuständigen Ansprechpartner (ansonsten siehe
S. 64 ff.).
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Die Aufnahme in eine
Förderschule
setzt einen sonderpädago
gischen Förderbedarf voraus, der in einem Sonderpädagogischen
Gutachten festgestellt wird. Das Sonderpädagogische Gutachten
gibt Auskunft darüber, ob die Aufnahme in die Förderschule mit
ihren besonderen Förderbedingungen gerechtfertigt ist. Im Übrigen
liegt die Entscheidung bei Ihnen als Eltern bzw. Personensorge
berechtigten, ob Sie mit Ihrem Kind das freiwillige Angebot einer
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