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Neun Staatliche Schulberatungsstellen
Sie sind als zentrale Beratungseinrichtungen in allen Regierungs
bezirken eingerichtet. Die dort tätigen Beratungslehrkräfte und
Schulpsychologen aller Schularten beraten die Eltern im jeweili
gen Regierungsbezirk kostenlos, neutral, vertraulich, unabhängig
von den lokalen Interessen einer einzelnen Schule und schulart
übergreifend. Dort sind Ansprechpartner für Inklusion benannt,
damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten die rasche Kontakt
aufnahme erleichtert wird; kompetente Ansprechpartner sind
aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen tätigen
Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte. Sie können gerade
in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz
für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst
diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften des
MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die
Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullaufbahn
fragen beraten.
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Ansprechpartner im Übergang Schule – Beruf
Im Übergang Schule – Beruf kommen noch weitere Ansprech
partner hinzu. Entsprechende Kontaktdaten stehen auf S. 64 ff.
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Beratungsmöglichkeiten der Arbeitsagenturen
– allgemeine Berufsberater der Arbeitsagentur
– Berufsberater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte der
Arbeitsagenturen (kurz: Reha-Berater)
Sie können Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpäda
gogischen Förderbedarf oder anerkannter Schwerbehinderung
zu Fragen rund um Ausbildung, Beruf und Arbeit, insbesondere
auch im Hinblick auf spezifische Unterstützungsangebote
beraten.
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Integrationsfachdienst (IFD)
Auftrag des IFD ist es, Menschen mit Behinderung dauerhaft in
das Erwerbsleben zu integrieren. Dazu kümmern sie sich um die
Fragen der Arbeitssuchenden mit Handicap und um die Belange
der Arbeitgeber. Sie können auch im Bereich der Berufsorien
tierung tätig werden. (siehe auch S. 26 f.)
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